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30.10.2011

GRÜNE freuen sich auf die erste Nacht ohne Fluglärm: Nachtflugverbot ist möglich - zusätzlicher Fluglärmschutz bleibt nötig

Die erste Nacht mit gültigem Nachtflugverbot ist für die GRÜNEN im Landtag der endgültige Beweis, dass ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen möglich ist. „Ab der Nacht von Sonntag auf Montag gilt das Nachtflugverbot. Endlich werden die Menschen in der Rhein-Main-Region wenigstens in der Nacht vor Fluglärm geschützt. Und entgegen dem Gerede der Lufthansa und ihren willigen Vollstreckern in der Landesregierung wird die Luftverkehrswirtschaft nicht untergehen. Was jetzt kurzfristig aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts möglich war, muss künftig dauerhaft verankert werden. Die Landesregierung muss endlich einsehen, dass sie in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verantwortlich ist und nicht der Luftverkehrswirtschaft. Wir fordern CDU und FDP daher erneut auf, ihre Klage gegen das Nachtflugverbot zurückzunehmen“, so der für Fragen des Flugverkehrs zuständige Landtagsabgeordnete von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, Frank Kaufmann.

Das Nachtflugverbot sei aber nur ein Teil eines umfassenden Pakets zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm.  „Nur knapp sechs, in Ausnahmefällen sogar nur fünf,  Stunden tatsächlicher Ruhe in der Nacht sind einfach entschieden zu wenig. Wir brauchen deutlich mehr aktiven Fluglärmschutz, damit auch tagsüber und vor allem in den Abendstunden die Beeinträchtigung des Alltagslebens erträglich wird. Und wir brauchen nicht nur vorläufigen, sondern dauerhaften Schutz.“

Die GRÜNEN verweisen auf die aktuelle Flut von Beschwerden über Fluglärm, die häufig echte Verzweiflung ausdrückten, wenn Anwohner sogar von Fluglärmterror sprechen. Darunter seien auch viele, die lange Zeit den Flughafenausbau befürwortet hätten, da sie die Konsequenzen, nämlich die erhebliche zusätzliche Belastungen durch Fluglärm nicht erkennen wollten. Diesen Menschen müsse man helfen und nicht wie Minister Posch (FDP) es tue, die Zunahme des Fluglärms leugnen und von einer ‚lediglich anderen Verteilung‘ faseln. „Wer – wie Posch – vor Gericht für mehr nächtlichen Fluglärm streitet, entlarvt sich als Heuchler, wenn er jetzt gleichzeitig Schutz vor Fluglärm verspricht“, kritisiert Kaufmann, „deshalb ist die neue ‚Task-Force‘ offensichtlich auch nur eine Alibiveranstaltung.“

Nach Auffassung der GRÜNEN müsse für die Flugsicherung neben der Sicherheit ein Minimierungsgebot für die Fluglärmbelastung als vorrangige Aufgabe gesetzlich vorgeschrieben werden. „Hier sollte die Landesregierung über den Bundesrat endlich tätig werden und außerdem unverzüglich ihren Revisionsantrag gegen das Nachtflugverbot beim Bundesverwaltungsgericht zurückziehen“, fordert Kaufmann. „Die Zeiten, in denen der Luftverkehrswirtschaft jeder noch so laute Wunsch von der Politik willfährig erfüllt wurde, müssen endgültig vorbei sein.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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