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17.06.2009

GRÜNE beantragen Streichung der Anschubfinanzierung für die European Business School (EBS)

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der heutigen dritten Lesung des Haushaltes die Streichung der geplanten Anschubfinanzierung des Landes in Höhe von 25 Millionen Euro für die European Business School (EBS) beantragt. Diese Summe soll die EBS nach dem Willen der Landesregierung für die Erweiterung um eine rechtswissenschaftliche Fakultät mit dem Standtort in Wiesbaden erhalten. „Wir sind nicht gegen die EBS als Ergänzung zu den staatlichen Hochschulen, so lange sie sich im Wesentlichen selbst finanziert“, macht die hochschulpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sarah Sorge, deutlich. „Die Erweiterung der European Business School um eine juristische Fakultät kann dazu beitragen, die vielfältige hessische Hochschullandschaft weiter zu bereichern und sie kann auch einen positiven Beitrag zur Stadtentwicklung leisten.  Allerdings sollte dies aus einer Vielzahl von Gründen nicht mit den geplanten Millionenbeträgen aus dem Landeshaushalt erfolgen. Denn die EBS ist eine private Hochschule, die in Konkurrenz zu den staatlichen Hochschulen, aber auch zu anderen privaten Hochschulen steht.“

„Anstatt der EBS durch staatliche Zuschüsse einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Konkurrenten zu verschaffen, sollte die Landesregierung durch die entsprechenden strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass auch die staatlichen Hochschulen flexibler mit entsprechenden Studienangeboten auf neue Bedarfe reagieren können. Die Möglichkeit neben dem Staatsexamen auch Bachelor- und Masterabschlüsse im Bereich Jura anbieten zu können, wurde den staatlichen Hochschulen bislang verwehrt. Aus Gründen der Fairness und des Wettbewerbs unter den Hochschulen darf die EBS hier nicht bevorzugt werden.“

„Allein der für das Haushaltsjahr 2009 geplante Teil der Anschubfinanzierung in Höhe von 6 Millionen Euro steht zudem in keinem Verhältnis zum bisherigen Haushaltsansatz für Privathochschulen und Berufsakademien von etwa 2,8 Mio. Euro. Daraus allein ergeben sich eine Ungleichgewichtung in der Finanzierung privater Hochschulen und eine Ungerechtigkeit für deren Wettbewerb. Hinzu kämen eine staatlich verursachte Ungleichgewichtung und Ungerechtigkeit im Wettbewerb der Ausbildung von Juristinnen und Juristen an staatlichen Hochschulen gegenüber der EBS. Die staatlichen Hochschulen werden im Wesentlichen über das Grundbudget finanziert, Universitäten bekommen im Cluster ‚Rechts- und Wirtschaftswissenschaften‘ 4.774 Euro pro Studierendem oder Studierender in der Regelstudienzeit. Somit würde die EBS, die die Anzahl der Studienplätze nur sukzessive ausbauen möchte, als Privathochschule ein Vielfaches dessen bekommen, was das Land den staatlichen Hochschulen finanziert.“

„Ich fordere die Wissenschaftsministerin auf, ihre eigentliche Aufgabe wahrzunehmen, nämlich die staatlichen Hochschulen so auszustatten, dass sie gute Angebote für Studierenden bieten können und ihnen die entsprechenden Rahmenbedingungen zu bieten, um flexibel auf neue Anforderungen und Bedarfe reagieren zu können.“

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Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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