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17.06.2009

GRÜNE: Altersversorgung der Ärzteschaft und gute Patientenversorgung nachhaltig und langfristig sicherstellen

„Das Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen trat am 1.1.1954 in Kraft. Es bot die Grundlage für eine bundesweit einmalige so genannte „Erweiterte Honorarverteilung (EVH), bei der die Altersversorgung durch eine Umlage bei den aktiven Ärzten finanziert. Die EHV wurde in den letzten Jahrzehnten mehrmals angepasst – der demografische Wandel findet jedoch auch bei Ärzten statt. Und so besteht zweifellos Bedarf an einer Regelung, die von den älteren und jüngeren Ärztinnen und Ärzten als Generationengerechtigkeit verstanden und akzeptiert wird. Die aktuelle Regelung entspricht diesem Anspruch nicht“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kordula Schulz-Asche.

„Zudem verschärft sich die Situation durch immer mehr Sonderverträge zwischen Ärztinnen und Ärzten und den Kassen, die nicht mehr durch den Kollektivvertrag der KV abgedeckt sind, und damit auch nicht für die Altersversorgung zur Verfügung stehen. Die Grundidee der Einbeziehung auch außerhalb gezahlter Honorare – inzwischen rund 40 Prozent – beruht inzwischen offensichtlich auf einem breiten Konsens innerhalb der hessischen Ärzteschaft. So hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Gesetzentwurf erarbeitet, der nun fast wortidentisch von der SPD eingebracht wurde.“

„Wir GRÜNE sehen ebenfalls erheblichen Regelungsbedarf bei der Altersversorgung in der KVH. Wir unterstützen allerdings auch die Regelungen des Sozialgesetzbuchs V zur Förderung integrierter Versorgung mit einer besseren Abstimmung zwischen ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung sowie der Weiterentwicklung der Hausarztzentrierten Versorgung, einschließlich Qualitätssicherung und eines breiten Fächers von Therapieangeboten im Interesse des Verbraucherschutzes der Patienten. Für uns darf die berechtigte Sicherung der Altersversorgung nicht auf Kosten einer verzögerten Umsetzung einer besseren Patientenversorgung im ambulanten Bereich führen. Dies wird eine der zentralen Fragen in der Anhörung zu diesem Gesetz sein. Und es ist zu befürchten, dass auch diese Regelung nicht wirklich nachhaltig ist. Es bedarf einer grundsätzlichen Neuregelung, die unabhängig vom Tagesgeschehen erfolgt und auf einer soliden Grundlage steht. Für diese Debatte ist es bedeutsam zu prüfen, wie die Altersversorgung der Ärzteschaft in anderen Bundesländern geregelt ist und welche Modelle tatsächlich gerecht, nachhaltig und generationengerecht sind. Auch dies werden wir auf Grundlage der Anhörung prüfen“, kündigt Kordula Schulz-Asche an.

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Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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