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14.11.2024

Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalrechts: Angriff auf die demokratischen Rechte kleinerer Parteien und satte Gehaltserhöhung für Hauptamtliche

Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion erklärt zum heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform des Kommunalrechts:

„Dieser Gesetzentwurf kommt unscheinbar daher, hat es aber in sich. Er ist ein Angriff auf die demokratischen Rechte kleinerer Parteien. Kommunale Hauptamtliche erhalten trotz knapper Kassen eine satte Gehaltserhöhung. Und die SPD bricht mal wieder ihre Wahlversprechen. CDU und SPD sorgen gut für sich und ihre Leute. Für die Kommunen bringt der Gesetzentwurf wenig.

 

Angriff auf die demokratischen Rechte kleinere Parteien

Gleich mehrfach schränken CDU und SPD die demokratischen Rechte kleinerer Parteien ein. Am gravierendsten ist, dass die Sitzverteilung in den Kommunal-Parlamenten zugunsten der großen Parteien geändert werden soll. Statt des bisherigen Verfahrens (Hare Niemeyer) zur Verteilung der Sitze in den Kommunal-Parlamenten soll künftig das d’Hondt-Verfahren angewendet werden. Dieses Verfahren gilt als veraltet und ungenau, weil es kleinere Parteien benachteiligt. Deshalb haben der Landtag und viele andere Parlamente von diesem Verfahren weitgehend Abstand genommen. Auf kommunaler Ebene wollen CDU und SPD aber jetzt genau dieses Verfahren einführen. Sachlich gibt es dafür keinerlei Grund. Außerdem sollen die kommunalen Parlamente künftig mit einfacher Mehrheit statt mit einer 2/3-Mehrheit verkleinert werden können und die 1-Personen-Fraktionen in kleinen Kommunen sollen wegfallen.

 

8 Prozent mehr Gehalt als Geschenk bei einer Wiederwahl

Völlig aus der Zeit gefallen ist der Plan, dass kommunale Hauptamtliche nach einer Wiederwahl 8 Prozent mehr Gehalt bekommen sollen. Man fragt sich: warum, wieso, was soll das? Gerade erst hat die Landesregierung die fest zugesagte Gehaltserhöhung für die Beamtinnen und Beamten verschoben. Bei den kommunalen Hauptamtlichen sollen es jetzt aber einfach mal 8 Prozent mehr sein. Das passt alles hinten und vorne nicht zusammen. Für den Frankfurter Oberbürgermeister würde das beispielsweise ein sattes Gehaltsplus von über 1.000 Euro im Monat (!) bedeuten – einfach nur, weil er wiedergewählt wurde. CDU und SPD ist hier jeder Realitätssinn und jedes Gespür für die aktuelle Lage verloren gegangen.

 

SPD bricht Wahlversprechen

Entgegen den vehementen Forderungen der SPD in der vergangenen Wahlperiode und entgegen ihres Wahlprogramms wird es kein kommunales Wahlrecht für 16-jährige geben. Denn hierzu enthält der Gesetzentwurf keinerlei Regelungen. Wenn man aber jetzt nichts regelt, wird es das Wahlrecht bei der nächsten Kommunalwahl auch nicht geben. Danke für nichts, liebe SPD.

 

Auch bei der kommunalen Vertretung von Menschen mit Migrationshintergrund konnte die SPD in der vergangenen Wahlperiode den Mund nicht voll genug nehmen. Was ist das Ergebnis? An den von Schwarz-Grün eingeführten Regelungen zu den Ausländerbeiräten und zur Integrations-Kommission wird nicht nur nichts geändert. Die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund in den Integrations-Kommissionen wird sogar verschlechtert. Bislang stellten sie dort die Hälfte der Mitglieder, künftig ist das nicht mehr notwendig.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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