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09.11.2012

GEMA-Tarifreform ─ GRÜNE begrüßen gemeinsamen Antrag

Gema_logo, KulturpolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt, dass sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und GRÜNEN gestern im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr auf einen gemeinsamen Antrag zu der Tarifreform der GEMA einigen konnten. „Der Landtag hat damit heute ein notwendiges Zeichen dafür gesetzt, dass es überfraktionell als nicht hinnehmbar angesehen wird, wenn es zu extremen finanziellen Steigerungen bei der Tarifreform der GEMA kommt und so zu einer Existenzgefährdung für hessische Kultureinrichtungen. Wir sprechen uns mit diesem Antrag für eine Lösung des Konflikts aus, der sowohl die Interessen der Musikschaffenden aber auch der Musiknutzenden berücksichtigt“, erklärt die kulturpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer.

Es sei in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinzuweisen, so Feldmayer weiter, dass Musikschaffende selbstverständlich eine angemessene Bezahlung für die von ihnen geschaffenen Werke verdienen müssen. Wir brauchen aber eine Tarifreform mit Augenmaß, die bestehende kulturelle Einrichtungen oder Veranstaltungen im ehrenamtlichen Bereich in Ihrem Fortbestand nicht gefährdet.

Die GEMA hat diese Woche in einer Presseerklärung bekannt gegeben, dass die Tarifvorschläge noch einmal angepasst wurden und es Einigungen mit einer Reihe kleinerer Nutzerverbände aus dem Discotheken- und Clubbereich gegeben habe. „Das ist grundsätzlich zu begrüßen und zeigt, dass noch Bewegung in den Verhandlungen ist. Die GEMA sollte dies aber nicht als Anlass dafür nehmen, ihre Bemühungen einzustellen, um mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BMV) zu einer für beide Seiten tragbaren Lösung zu kommen. Denn die Bundesvereinigung vertritt allein rund 150.000 Mitglieder wohingegen die von der GEMA nun genannten Nutzerverbände lediglich einige Hundert vertreten. Zu einer Konfliktlösung kann es daher nur kommen, wenn sich die beiden Hauptakteure an einen Tisch setzen und ergebnisoffen über eine Tarifreform verhandeln, die sowohl die Interessen der Musikschaffenden, wie auch die der kommerziell und gemeinnützig Musiknutzenden in Ausgleich bringt“, gibt Martina Feldmayer zu bedenken.

Antrag


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