Julia Herz, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Allein 2024 wurden in Hessen 1.725 Mal Frauen und 1.394 Mal Kinder auf der Suche nach Schutz abgewiesen, weil Frauenhäuser überlastet waren. Mit unserem Dringlichen Berichtsantrag wollen wir die Zukunft des Programms ‚Wohnen nach dem Frauenhaus‘ klären. Denn Kapazitätsengpässe entstehen auch dadurch, dass Frauen, die eigentlich längst in einer eigenen Wohnung leben könnten, in Frauenhäusern verbleiben müssen, weil sie keinen bezahlbaren Wohnraum finden.
Um diesem offensichtlichen Missstand zu begegnen, hat die schwarz-grüne Regierung 2022 das Programm ‚Wohnen nach dem Frauenhaus‘ aufgesetzt. Im Rahmen des Programmes werden Belegungsrechte für Sozialwohnungen erworben, die dann an Frauen aus Frauenhäusern vermittelt werden. Wir fordern schon länger einen Ausbau des Programms. Die spärlichen und unvollständigen Antworten der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage lassen hingegen befürchten, dass die schwarz-rote Regierung dieses wichtige Programm nicht mit der notwendigen Tatkraft weiterführt. Mit unserem Dringlichen Berichtsantrag möchten wir nun Klarheit schaffen.“
Unseren Dringlichen Berichtsantrag finden Sie auch hier: https://t1p.de/eagyw
Die Antworten der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zum Programm „Wohnen nach dem Frauenhaus“ finden Sie hier: https://t1p.de/xpup9
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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