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22.07.2015

Fehlbelegungsabgabe: Wohnen darf kein Luxus werden

Hochhaus1, Wohnungspolitik„Wohnen darf kein Luxus werden.“ Daher ist es nach Ansicht der GRÜNEN Landtagsfraktion gut und richtig, dass mit der Fehlbelegungsabgabe in Hessen ein Instrument eingeführt wird, das dazu beiträgt, dass Sozialwohnungen auch wirklich für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung stehen. „Unser Ziel ist, dass auch in Großstädten jeder und jede eine Wohnung findet, bei der die Miete bezahlbar ist. Viele Menschen können trotz eines Einkommens ihren Lebensunterhalt in Frankfurt oder Wiesbaden kaum mehr bestreiten, weil das Wohnen zu teuer geworden ist“, erklärt Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Mit der Fehlbelegungsabgabe können dringend benötigte Sozialwohnungen gebaut werden.“

Die Fehlbelegungsabgabe regelt, dass Mieterinnen und Mieter einer Sozialwohnung, die zwar beim Einzug Anspruch auf eine solche Wohnung hatten, jetzt aber deutlich mehr verdienen, zusätzlich zur Miete eine Abgabe an die Gemeinde zahlen. „Viele Menschen dürften theoretisch in eine Sozialwohnung einziehen, kommen aber nicht zum Zuge, weil es nicht genügend freie gibt. Die Menschen, die eine Sozialwohnung am dringendsten bräuchten, kommen häufig nicht zum Zuge. Genau hier wollen wir gegensteuern.“

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Fehlbelegungsabgabe den Kommunen zufließe und zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen eingesetzt werde. „So erhalten die Kommunen die dringend benötigten zusätzlichen Mittel für den Bau von Sozialwohnungen.“ Die Stadt Frankfurt schätzt, dass die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen in den Jahren 2016 und 2017 Einnahmen zwischen 7,6 und 9,6 Millionen Euro generiert.

Die Höhe der Fehlbelegungsabgabe richte sich prozentual nach der Überschreitung des für einen Wohnberechtigungsschein maximal zulässigen Einkommens. Bezahlen solle derjenige, der beim Einkommen mindestens 20 Prozent darüber liege. Dazu Feldmayer: „Die Abgabe ist nach Einkommen gestaffelt. Maximal sollen die Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete bezahlen. Mit dieser Staffelung wird also niemand aus seiner Wohnung vertrieben.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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