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31.08.2009

FDP will mit Nachtflugverbot bis vors Bundesverfassungsgericht? Hahn steht nicht zu seinem Wort

„Auch der FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn hatte der Bevölkerung rund um den Flughafen als kleinen Ausgleich für die Belastungen durch die zusätzlichen Flüge nach dem Bau der geplanten Landebahn ein Nachtflugverbot versprochen. Er hatte vom Ausbau und dem Nachtflugverbot als von zwei Seiten einer Medaille gesprochen. Jetzt schließt er sogar nicht aus, bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu gehen. Die juristischen Spitzfindigkeiten, die er anführt, werden die Menschen rund um den Flughafen nicht verstehen. Verstehen werden sie nur, dass die FDP nicht zu ihrem Wort, ein Nachtflugverbot durchzusetzen, steht. Im Gegenteil: Sie wird immer dreister „, kritisiert  der Parlamentarische Geschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Mathias Wagner.

Der FDP-Vorsitzende hatte heute nicht ausgeschlossen zur endgültigen Klärung von Rechtsfragen beim Ausbau des Frankfurter Flughafens bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Er erklärte, diese Grundsatzfrage müsse eventuell dort geklärt werden.

„Das oberste Gericht Hessens hat der CDU/FDP-Regierung ins Stammbuch geschrieben, dass sie ein Nachtflugverbot umsetzen sollen. In die nächste Plenarsitzung haben wir einen Antrag zur Bekräftigung des Nachtflugverbots eingebracht. Dann können die FDP-Abgeordneten zeigen, ob sie zu ihrem Wort auf den Wahlplakaten auch nach dem Urnengang stehen oder anfangen zu filibustern.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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