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09.03.2012

Ersatzschulfinanzierung - GRÜNE: Neue Finanzierung der Ersatzschulen muss endlich auf den Weg gebracht werden

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt die Landesregierung, wann endlich mit der versprochenen Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes zu rechnen sei. „Wir möchten von der Kultusministerin wissen, ob es bei ihrer Zusage bleibt, dass zum 1. Januar 2013 ein geänderte Ersatzschulfinanzierungsgesetz auf Grundlage der Ergebnisse des Runden Tisches in Kraft treten soll“, erläutert der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Mathias Wagner, seine aktuelle Kleine Anfrage an die Landesregierung.

„Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung das derzeit gültige Ersatzschulfinanzierungsgesetz ohne Anhörung und ohne Nachbesserungen um weitere fünf Jahre – bis ins Jahr 2016 – verlängert – trotz Protest der Betroffenen und der Opposition. Seit nunmehr fast einem Jahr liegen die Vorschläge des Runden Tisches zur dringend notwendigen Veränderung der Berechnungsgrundlage der Ersatzschulfinanzierung vor. Und trotz der Ankündigung von Frau Henzler im Juni 2011, hat sich in Sachen Novellierung nichts getan. Wie ist der Zeitplan für die Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes?“, fragt Mathias Wagner. Ebenso möchte er von der Landesregierung wissen, ob das neue Berechnungsmodell der vollen Schulkosten, welches das Kultusministerium am 5. April 2011 vorgestellt hat, der Neuregelung der Finanzhilfeberechnung zu Grunde liegen wird.

Der Runde Tisch zur Neuregelung der Ersatzschulfinanzierung hat sich bereits im April 2011 auf eine Veränderung der Berechnungsgrundlage geeinigt. Die Kultusministerin hat darauf vollmundig erklärt, sie sei „zuversichtlich“, dass man zu „einvernehmlichen Ergebnissen – als Grundlage für ein neues Ersatzschulfinanzierungsgesetz – kommen“ werde (Pressemitteilung vom 10. Juni 2011). „Bisher ist hier nichts Erkennbares geschehen. Ich bin auf die Antworten der Ministerin gespannt“, so Wagner.

Kleine Anfrage


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