Inhalt

17.05.2013

EBS–Untersuchungsausschuss – SPD und GRÜNE: CDU- und FDP-Beweisantrag ist angekündigter Verfassungsbruch und muss zurückgenommen werden

EBS 1, Hochschulpolitik,Die beiden Obleute von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Marius Weiß und Daniel May haben den von den Fraktionen von CDU und FDP am Montag im Untersuchungsausschuss vorgelegten Beweisantrag als „offensichtlich verfassungswidrig“ eingestuft und den Ausschussvorsitzenden Beuth aufgefordert, den Antrag zurückzuziehen. Unterstützung erhalten sie dabei von dem renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland. Wie dem Wiesbadener Kurier vom 14. Mai 2013 zu entnehmen war, sieht der Beweisantrag der Regierungsfraktionen allein rd. 70 Zeugenvernehmungen vor.

„Der Beweisantrag ist unzulässig und verfassungswidrig, da er den Untersuchungsausschuss inhaltlich sprengt. Es soll Beweis über Dinge erhoben werden, die gar nicht vom Untersuchungsausschuss untersucht werden sollen“, sagte der SPD-Politiker Weiß. So wollten die Regierungsfraktionen etwa Beweis darüber erheben, dass es sich bei der EBS um eine renommierte Wirtschaftshochschule handele. „Allein schon die große Anzahl der Benennungen zeigt ganz deutlich, dass es CDU und FDP nur darum geht, Zeit zu schinden. Damit setzt sich die Taktik der Regierungsfraktionen fort, die skandalöse Bezuschussung der privaten European Business School unter den Teppich zu kehren“, sagt Daniel May, Obmann der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss.

Prof. Dr. Joachim Wieland unterstützt die Position der beiden Fraktionen: „Der Untersuchungsausschuss hat nur die erforderlichen Beweise zu erheben, die durch den Untersuchungsauftrag gegeben sei“. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Wieland ergänzt: „Die Minderheit ist dagegen geschützt, dass die Effektivität der Untersuchung durch ausufernde Beweisanträge der Mehrheit unterlaufen wird.“ Wieland hatte die beiden Fraktionen bereits im Untersuchungsausschuss zur Steuerfahnderaffäre in einem ähnlichen Fall vertreten. Hier wurden die Regierungsfraktionen wegen Verfassungsbruch vom Staatsgerichtshof verurteilt. „Als hätte es dieses eindeutige Urteil nie gegeben, versuchen CDU und FDP erneut auf exakt gleiche Weise die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu blockieren. Mit ihrem Verhalten treten sie den Rechtsstaat und die hessische Verfassung mit Füßen“.

SPD und GRÜNE fordern daher CDU und FDP auf, ihren Antrag zurückzuziehen. Andernfalls müsse der Ausschussvorsitzende Peter Beuth (CDU) den Antrag als unzulässig zurückzuweisen. „Das Verhalten von CDU und FDP ist offensichtlich Verfassungswidrig. Hier wird mit allen Tricks versucht, das Aufklärungsrecht eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu unterlaufen. Damit sollen elementare Regeln des Rechtsstaats unterlaufen werden. Es ist klar, dass dies vorsätzlich geschieht, schließlich haben wir bereits einmal in einem solchen Fall ein Urteil erstritten. Es zeigt sich immer mehr, wenn es um den Machterhalt geht, kennen CDU und FDP keine rechtstaatlichen Grenzen mehr“, so May und Weiß unisono.

Stellungnahme


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

Kontakt