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15.04.2013

EBS: SPD und GRÜNE beantragen erste Zeugenvernehmungen und kritisieren weitere Behinderung des Untersuchungsausschusses durch CDU und FDP

EBS 1, Hochschulpolitik,SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zur Affäre um die Förderung der European Business School (EBS) einen Beweisantrag eingebracht, der die Vernehmung der ersten Zeugen zum Inhalt hat. Am Mittwoch nächster Woche wird der Untersuchungsausschuss erneut tagen, um über den Beweisantrag zu beschließen, mit dem zunächst einmal vier Zeugen benannt werden. „Wir möchten endlich Tempo in die Aufklärung bringen und die Koalitionstaktik des Verzögerns und Verschleierns durchbrechen. Deswegen möchten wir so schnell wie möglich die ersten Zeugen hören“, begründeten die Obleute von SPD und GRÜNEN, Marius Weiß und Daniel May, am Montag in Wiesbaden ihren Beweisantrag.

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN kritisierten weiterhin die fortgesetzte Verzögerung durch die Regierungsfraktionen von CDU und FDP. „Zunächst verzögert die Landesregierung die Herausgabe der Akten, dann werden von den Regierungsfraktionen die Akten so geheim eingestuft, dass keine vernünftige Ausschussarbeit möglich ist“, sagte der Obmann der GRÜNEN, Daniel May. Er verweist darauf, dass bisher fast alle Akten von CDU und FDP als „VS-vertraulich“ eingestuft wurden. „Hier wird die Ausnahme zur Regel gemacht. Das zeigt ganz deutlich, es geht nicht um Datenschutz, sondern darum, die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu behindern. Hier wird der Geheimschutz zum politischen Kampfinstrument missbraucht.“

Die Einstufung von Akten als „VS-vertraulich“ ist laut Geheimschutzordnung des Hessischen Landtags für solche Schriftstücke vorgesehen, deren „Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen oder das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein kann.“ Auch das Kriterium, dass Geschäftsgeheimnisse der EBS verletzt werden könnten, sei wohl kaum für den gesamten Aktenbestand zu halten. „Von daher ist es sachlich nicht nachvollziehbar, wieso diese Geheimhaltungsstufe beim kompletten Aktenbestand zur Anwendung kommen soll. Im Gegenteil CDU und FDP müssten darstellen, wieso sie so hoch einstufen wollen“, sagte der Obmann der SPD Fraktion, Marius Weiß. Dieser verweist zudem darauf, dass aus den Ermittlungsakten bei Gericht in öffentlicher Sitzung Vorhalte gemacht werden dürften, was im Untersuchungsausschuss bei einer Einstufung als „VS-vertraulich“ nicht möglich sei.

Die Einstufung in „VS-vertraulich“ sorgt zudem dafür, dass die Fraktionen keine Kopien der Akten erhalten, sondern die Abgeordneten nur unter Aufsicht Einsicht nehmen dürfen. „Es ist klar ersichtlich, dass diese beiden Ziele von CDU und FDP verfolgt werden: Die Arbeit der Abgeordneten behindern und eine öffentliche Verhandlung des Untersuchungsausschusses verhindern“, betont Weiß.

Auch das Argument, dass der gleichzeitig laufende Strafprozess beeinträchtigt werden könnte, weisen SPD und GRÜNE zurück. Der Untersuchungsausschuss habe nicht das Ziel die Untreuevorwürfe  gegen Herrn Jahns zu klären, sondern die politische Verantwortung der öffentlichen Finanzierung der EBS. „Das sind zwei verschiedene Baustellen“, verdeutlichen May und Weiß.

DIE GRÜNEN beantragten folglich in der heutigen Sitzung eine Herabstufung der Akten. „CDU und FDP wollten nicht zur Vernunft kommen und die Grundsätze der VS-Richtlinie des Landtags und des Untersuchungsausschusses berücksichtigen, wo es heißt ‚Von Geheimhaltungsstufen ist nur der unbedingt notwendige Gebrauch zu machen. Verschlusssachen sind nicht höher einzustufen, als es ihr Inhalt erfordert.‘“  DIE GRÜNEN betonen zudem auch, es sei nicht ihr Interesse, alle Akten zu veröffentlichen. „Da, wo Daten geschützt werden müssen, ist eine Einstufung als Verschlusssache sinnvoll“, betont May. Vielmals sei diese aber nicht notwendig oder die Geheimschutzstufe „VS nfD“ (nur für den Dienstgebrauch) reiche aus.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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