Julia Herz, Mitglied des kultuspolitischen Ausschusses und frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Die kurz vor den Osterferien von der hessischen Landesregierung vorgenommene Änderung der Korrekturregeln für die diesjährigen Abschluss- und Abiturprüfungen führt nicht nur zu erheblicher Verunsicherung auf Seiten der betroffenen Schüler*innen in der für sie ohnehin stressigen Prüfungsphase. Unserer Einschätzung nach steht sie auch auf rechtlich wackligen Beinen. So stellt sich etwa die Frage, ob es sich beim Genderverbot tatsächlich um eine Rückkehr zur alten Praxis vor der Corona-Zeit handelt, oder dies eine neue Regelung darstellt, da das hessische Schulrecht bisher überhaupt kein Genderverbot vorsieht. Und wie steht es dann um die rechtliche Anfechtbarkeit, wenn nur wenige Schultage vor Beginn der Abiturprüfungen eine neue Korrekturregel eingeführt wird?
Für Schüler*innen sind zudem viele praktische Frage offen. Etwa danach, ob das mehrfache Gendern mit Sonderzeichen einen Wiederholungsfehler darstellt und ob auch das Gendern in mündlichen Prüfungen mittels Sprechpause (Glottischlag) geahndet wird. Hierzu ist in den Durchführungshinweisen des Kultusministeriums nichts zu lesen.
Um noch vor Beginn der Abiturprüfungen am 17. April von der Landesregierung Antworten auf diese und weitere Fragen zu erhalten, haben wir als GRÜNE Fraktion einen dringlichen Berichtsantrag eingereicht und eine Sondersitzung des kultuspolitischen Ausschusses beantragt. Wir rufen die Landesregierung erneut auf, ihren Kulturkampf auf dem Rücken der Schüler*innen zu beenden und Vernunft walten zu lassen. Entgegen der Darstellung der Landesregierung macht der Rat für deutsche Rechtschreibung keine Vorgaben zur Bewertungspraxis an Schulen, sondern sieht hierfür allein die Politik in der Verantwortung. Selbst Markus Söder und Hubert Aiwanger in Bayern handeln mit mehr Augenmaß und haben beschlossen, dass Schüler*innen das Gendern mit Sonderzeichen und Glottisschlag ebenso wenig als notenrelevanter Fehler gewertet werden darf wie das Nicht-Gendern. Wir ermutigen Boris Rhein, in dieser Angelegenheit nicht noch populistischer zu handeln als die bayerische Landesregierung!“
Der dringliche Berichtsantrag findet sich hier: 00424.pdf (hessen.de)
Die Sondersitzung des kultuspolitischen Ausschusses wird am 16. April stattfinden.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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