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21.06.2018

Disziplinarverfahren gegen streikende Lehrerinnen und Lehrer bleiben ausgesetzt

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag ist es eine kluge Entscheidung des Kultusministeriums, dass die Disziplinarverfahren gegen Lehrerinnen und Lehrer, die sich vor einigen Jahren an einem Streik beteiligt haben, weiter ausgesetzt bleiben. „Die Bildungsverwaltung sollte sich ganz auf die Vorbereitung des neuen Schuljahrs, die Gewährleistung der 105%-Lehrerversorgung und die Besetzung der 700 neuen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte konzentrieren können. Die Wiederaufnahme der Disziplinarverfahren würde viele Kräfte binden, die aktuell für Wichtigeres benötigt werden. Außerdem waren die Disziplinarverfahren ohnehin eine bislang unbekannt harte Reaktion auf einen Streik von Lehrerinnen und Lehrer“, erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner.
„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Streikrecht für Beamtinnen und Beamte ist die Rechtslage jetzt klar: Lehrerinnen und Lehrer dürfen nicht streiken“, so Wagner weiter. „Wir müssen uns verständigen, mit welchen Maßnahmen das Ministerium in Zukunft reagiert, wenn Lehrkräfte dennoch streiken. Es ist aber aus unserer Sicht nicht sinnvoll, die Disziplinarverfahren aus der Vergangenheit wieder aufzunehmen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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