Mirjam Glanz, Sprecherin für Planen, Bauen und Wohnen der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Das Gesetz gegen spekulativen Leerstand ist ein fauler Kompromiss von CDU und SPD. Denn wichtige Mieterschutzinstrumente, wie der Genehmigungsvorbehalt und die längere Kündigungssperrfrist, werden diesem schlecht gemachten Gesetz geopfert.
Viele Mieterinnen und Mieter in Hessen sind konkret von Verdrängung bedroht. Da leere Wohnungen einen deutlich höheren Kaufpreis erzielen als dauerhaft vermietete, ist die Umwandlung eine Möglichkeit für Investoren, einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Nach einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen folgt nicht selten die Entmietung. Die Folge ist, dass Menschen ihr Zuhause verlieren, während der hessische Wohnungsmarkt ohnehin überhitzt ist.
Unsere Forderung ist klar: Der Genehmigungsvorbehalt muss verlängert und die Kündigungssperrfrist von acht Jahren bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Hessen beibehalten werden. Nur so können Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung geschützt werden.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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