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29.04.2015

Blutspendeausschluss schwuler Männer - GRÜNE: Europäischer Gerichtshof verlangt Überprüfung

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Europäische Gerichtshof erhebliche Zweifel am bestehenden pauschalen Blutspendeausschluss schwuler Männer geäußert hat. Das Gericht verwies den Fall eines Franzosen, der aufgrund seiner Homosexualität nicht Blut spenden durfte und dagegen geklagt hatte, zurück an die französische Justiz: „Bei der Sicherheit von Blut und Blutprodukten darf es keine Kompromisse geben. Die Richter des EuGH haben aber klargestellt, dass Homosexualität allein eben kein erhöhtes Risiko für durch Blut übertragbare Infektionskrankheiten bedeutet“, erläutert Kai Klose, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein pauschaler Ausschluss von Männern, die jemals Sex mit einem anderen Mann hatten, von der Blutspende dem Diskriminierungsverbot widerspricht und nicht verhältnismäßig ist.“ Klose und sein FDP-Kollege Lenders waren 2013 bei der Blutspendeaktion im Hessischen Landtag abgewiesen worden (http://gruenlink.de/xtn).

Der EuGH verlangt deshalb zunächst belastbare epidemiologische Statistiken. Auch wenn ein statistisches Risiko nachweisbar sei, müssten Methoden geprüft werden, die weniger in die Grundrechte eingreifen, etwa ein Test der Blutspende vor ihrer Verwendung oder auch eine Befragung über das individuelle Sexualverhalten des Spenders. „Selbstverständlich hat die Sicherheit jedes Empfängers einer Blutspende oberste Priorität“, kommentiert Klose, „aber ob jemand als Spender geeignet ist, ist keine Frage der sexuellen Orientierung. Das Risiko einer Infektion steigt nicht durch Homosexualität, sondern durch ungeschützten Sex mit häufig wechselnden Partnern – gleich ob homo- oder heterosexuell Wir sehen uns durch das Urteil in unserer Position bestätigt, dass der auch in Deutschland geltende pauschale Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, nicht mit den Grundrechten vereinbar ist.“

„Es gibt viele Menschen, die Blutkonserven brauchen, aber lange darauf warten müssen. Dass zugleich große Personengruppen von der Blutspende ausgeschlossen bleiben, ist absurd“, so Klose weiter. Auch die Bundesärztekammer, die zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut die Blutspenderichtlinien entwickelt, setzt sich deshalb schon lange für eine Änderung ein. Bei Knochenmarkspenden ist die Herausforderung, einen passenden Spender für einen todkranken Patienten zu finden, noch größer. „Das Zentrale Knochenmarkspender-Register Deutschland (ZKRD) schließt daher seit Dezember 2014 Männer, die Sex mit Männern hatten, als potenzielle Spender nicht mehr aus – eine beispielgebende Entscheidung!“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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