„Eine merkwürdige Verfahrensanwendung des Gerichts“ attestiert der sich vor Ort befindende flughafenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frank Kaufmann, dem Verwaltungsgerichtshof Kassel bei der heutigen Auftaktverhandlung zu den Klagen gegen den Flughafenausbau. „Diese führt dazu, dass nicht alle Verfahrensbeteiligten über alle Unterlagen verfügen. So kennen die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen zum Beispiel die Begründungen der Luftverkehrsgesellschaften für die von ihnen beantragte weitere Aushöhlung des Nachtflugverbots nicht. Dies müsste aber eigentlich der Fall sein, da die Kommunen in ihren Klagen vehement für ein Nachtflugverbot eintreten und das Nachtflugverbot ein zentraler Punkt in diesem Verfahren sein wird. So führt diese seltsame Verfahrensanwendung zu Erschwernissen für die Kritikerinnen und Kritiker des Flughafenausbaus. Kein guter Start.“
DIE GRÜNEN unterstreichen, dass die Klagen mehr als berechtigt sind. „Das Nachtflugverbot war von der Landesregierung fest versprochen, wurde dann aber im Planfeststellungsbeschluss wieder einkassiert. Der VGH hat in einer Entscheidung schon einmal dargelegt, dass er ein absolutes Nachtflugverbot für wesentlich hält. Auch die Tatsache, dass tausende von Bäumen bereits vor einer Gerichtsentscheidung gefällt wurden, zeigt, dass CDU/FDP-Landesregierung und Fraport unbedingt vollendete Tatsachen schaffen wollten“, kritisiert Frank Kaufmann.
Als „nicht bürgerfreundlich“ sehen es DIE GRÜNEN zudem an, dass ein zu kleiner Saal gewählt wurde, so dass Besucherinnen und Besucher abgewiesen werden müssen. „Es war zu erwarten, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für dieses Verfahren interessieren. Dies hätte anders organisiert werden können.“
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