Kathrin Anders, Obfrau im Corona-Untersuchungsausschuss:
„Es ist das Recht der in Teilen rechtsextremen AfD, Klage beim Staatsgerichtshof einzulegen. Inhalt der Klage ist aber vor allem die Zusammensetzung des Ausschusses. Daher ist es logisch, erst dann die Arbeit im Ausschuss fortzusetzen, wenn der Staatsgerichtshof die notwendige Rechtssicherheit über die Zusammensetzung gegeben hat. Ansonsten könnten alle Beschlüsse des Ausschusses im Nachhinein angezweifelt werden, würde der Staatsgerichtshof die Zusammensetzung als nicht ordnungsgemäß einstufen.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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