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08.11.2012

Anhörung zum Wohnraumförderungsgesetz ─ GRÜNE: Bau von Sozialwohnungen muss Vorrang haben

Hochhaus1, WohnungspolitikAus Sicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die heutige Anhörung ihren Gesetzentwurf zur Wohnraumförderung in zahlreichen Aspekten eindrucksvoll bestätigt. Viele Anzuhörende, unter anderem aus der Wohnungswirtschaft und den Kommunen, teilen die Auffassung der GRÜNEN, dass die knappen öffentlichen Mittel, angesichts der zunehmenden Wohnungsnot in den Ballungszentren auf den Mietwohnungsbau konzentriert werden müssen.

„Der im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Vorrang der Eigentumsförderung hat eine deutliche Abfuhr erhalten“, stellt der wohnungsbaupolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Kai Klose, fest. „Die Kommunen haben scharf kritisiert, dass die Landesregierung bis heute keinen Ersatz für die von ihr 2011 abgeschaffte Fehlbelegungsabgabe geschaffen hat. Denn damit fehlen den Städten die Mittel, die sie bis dahin zuverlässig in den sozialen Wohnungsbau investieren konnten.“ Dazu merkt Klose an, dass der Gesetzentwurf der GRÜNEN den Kommunen mit Wohnungsmangel die Möglichkeit eröffnen würde, die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen.

Klose verweist des Weiteren auf eine gestern veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die weitere deutliche Mietsteigerungen in deutschen Großstädten prognostiziert: „Nach der DIW-Studie gehört Frankfurt zu den Großstädten mit den höchsten Mietsteigerungen.“ Deshalb sei es besonders wichtig, dass der Landtag über die Parteigrenzen hinweg ein wirksames Wohnraumförderungsgesetz erarbeite, welches möglichst viel preiswerten Wohnraum schaffe.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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