Julia Herz, frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Die heutige Anhörung zum Hessischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz hat unsere Kritik bestätigt. Etliche Anzuhörende bemängeln die völlige Intransparenz des Ministeriums bei der Finanzierung. Um wirklich beurteilen zu können, ob die Landesmittel für die Frauenhäuser und Beratungsstellen in Hessen ausreichen, fehlen wichtige Informationen. So kritisiert etwa der hessische Landkreistag die finanzielle Intransparenz und lehnt das Gesetz auf dieser Grundlage ab. Es ist absurd, dass die Landesregierung zwar wissenschaftlich die Bedarfe im Gewalthilfesystem erfasst, die Ergebnisse aber sowohl dem Landtag, den Einrichtungen als auch den Kommunen vorenthält. Völlig unklar bleibt, welche Schutz- und Beratungsangebote künftig tatsächlich berücksichtigt und in welcher Höhe finanziell abgesichert werden – und welche nicht.
Die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen ist regional sehr unterschiedlich: Während in Kassel rund 8 Euro pro Einwohner*in für diesen Bereich gezahlt werden, sind es im Landkreis Offenbach gerade einmal 2,10 Euro. Diese ungleiche Verteilung soll nun gesetzlich für weitere zwei Jahre festgeschrieben werden. Wer bislang unterfinanziert war, ist es nun mit Gesetzesrang. Das Gesetz muss den Anspruch haben, Schutz und Beratung überall in Hessen sicherzustellen. Wir brauchen dafür eine Finanzierung, die sich an tatsächlichen Bedarfen und an fachlichen Standards orientiert. Auch die vorgesehene Steigerung der Mittel von 2027 auf 2028 um lediglich 1,5 Prozent deckt die Bedarfe keineswegs ab.
Stark kritisiert wurde zudem, dass wichtige Bereiche im Gesetzentwurf fehlen: Maßnahmen zur Prävention und Öffentlichkeitsarbeit werden ebenso nicht berücksichtigt wie die im Gewaltschutzsystem enorm wichtigen Beratungsstellen für sexualisierte Gewalt. Damit bleibt Hessen hinter einem umfassenden Verständnis von Gewaltschutz deutlich zurück.
Wir erwarten von der Landesregierung deutliche Nachbesserungen:
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