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16.12.2009

10 Jahre Schwarzgeldskandal der CDU: Aufklärung steht weiter aus – Koch hat nichts gelernt

Die Rückschau auf  den heute vor genau zehn Jahren erstmals im Landtag thematisierten Schwarzgeldskandal der hessischen CDU lässt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Bewertung kommen, dass Ministerpräsident Koch und seine CDU aus dem größten Skandal, den die hessischen Landespolitik bis heute erlebt hat, nichts gelernt haben.

„Der Schwarzgeldskandal ist bis heute nicht aufgeklärt worden. Die CDU selbst hat es mit immer neuen Tricks und Kniffen verschleiert, woher die 20,8 Millionen Mark tatsächlich stammten, die vom ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden und Ex- Bundesinnenminister Manfred Kanther und seinen Helfern in die Schweiz geschafft wurden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es bereits am 16. Dezember 1999 klar, dass die Erklärungen der CDU zur Herkunft beispielsweise der ‚Jüdischen Vermächtnisse‘ zum Himmel stinken. Wir hatten deshalb noch am gleichen Tag eine Strafanzeige gegen die CDU-Verantwortlichen gestellt, die dann das juristische Verfahren in Gang brachte. Die eigentliche Dimension des Schwarzgeldskanals wurde dann erst bei der ‚Geständnispressekonferenz‘ Manfred Kanthers am 14. Januar 2000 sichtbar. Bis dahin hatte Roland Koch mehrfach die Unwahrheit gesagt, als er sich zu seinen Erkenntnissen bezüglich der Geldzuflüsse an die Hessen-CDU äußern musste“, erinnert der Parlamentarische Geschäftsführer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner, an den Jahrestag dieses Skandals.

„Dieses Täuschen und Tricksen Roland Kochs ist über die Jahre zum traurigen Markenzeichen der CDU-Regierungspolitik geworden. Dies erkennen auch die Hessinnen und Hessen, die die CDU seit der Landtagswahl 2008 in immer geringerer Zahl wählen. Dies sollte sich auch Roland Koch, der weiter einen Skandal an den anderen reiht, vor Augen führen. Die Hessen-CDU täte gut daran, sich von diesem System Koch endlich zu emanzipieren“, so Mathias Wagner.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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