Wohnraumförderungsgesetz – GRÜNE: Gesetzesnovelle macht Hessen gerechter
Die Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes entwickelt das Gesetz nach Ansicht der GRÜNEN an entscheidenden Stellen weiter und passt das Gesetz damit der Realität auf dem Wohnungsmarkt in Hessen an. „Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist ein drängendes Problem für die Menschen in Hessen, besonders in den Ballungsgebieten. Wir nehmen uns mit der Novelle zum Wohnraumförderungsgesetz dieses Problems an. Wir werden damit für mehr bezahlbaren Wohnraum in Hessen sorgen, und so der sozialen Verdrängung entgegenwirken. Hessen wird mit der Gesetzesnovelle sozialer und gerechter“, erklärt Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der GRÜNEN.
Der Mietwohnungsbau und die Eigentumsförderung werden als gleichrangige Förderziele im Gesetz festgeschrieben. Dazu Feldmayer: „Damit entfällt die Priorisierung der Eigentumsförderung. Das bedeutet, dass flexibel auf den jeweiligen Bedarf am Wohnungsmarkt eingegangen werden kann.“ Das helfe insbesondere dem Rhein-Main Gebiet, denn gerade dort sei mehr Sozialwohnungsbau nötig. „Wir schaffen eine Entlastung auf dem angespannten Wohnungsmarkt und unterstützen die Kommunen bei ihrem Bemühen gegen drohende Segregation und für mehr bezahlbaren Wohnraum.“
Ein weiterer wichtiger Förderschwerpunkt sei die Schaffung von studentischem Wohnraum. „Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass es eine Schwerpunktsetzung in der hessischen Wohnraumförderung beim Ausbau des studentischen Wohnraums geben soll. Das ist notwendig, denn in unseren Universitätsstädten gibt es einen großen Anstieg an Studierenden, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden. Die Nachfrage nach Wohnheimplätzen ist größer als das Angebot und die Alternativen auf dem freien Wohnungsmarkt sind häufig kaum erschwinglich. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Gesetzesanpassung zu einer Entspannung des Wohnungsmarkts beitragen wird und mehr studentischer Wohnraum geschaffen werden kann.“