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09.06.2011

Verbot der Benachteiligung nach den Besitzverhältnissen der Eltern an den Schulen in freier Trägerschaft

Große Anfrage zum Schulgeld an Schulen in freier Trägerschaft: Kultusministerin muss die Höhe des Schulgeldes von Privatschulen kontrollieren

Auf scharfe Kritik der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Tatsache gestoßen, dass das Kultusministerium die Höhe der Schulgelder an Privatschulen nur unzureichend kontrolliert. „Die Kultusministerin muss endlich ihrer Pflicht nachkommen und die Höhe des Schulgeldes an Privatschulen regelmäßig kontrollieren. Sowohl das Grundgesetz wie auch die Landesverfassung schreiben zu Recht vor, dass Privatschulen nur dann genehmigt und betrieben werden dürfen, wenn sie die Schülerinnen und Schüler nicht nach den Besitzverhältnissen der Eltern trennen. Schulen in freier Trägerschaft sind eine Bereicherung für unser Schulsystem. Viele bewährte Träger leisten seit Jahren eine hervorragende Arbeit. Es mehreren sich aber auch Angebote mit sehr hohen Schulgeldern, bei denen Zweifel bestehen, ob sie die Vorgaben der Verfassung einhalten. Auch im Interesse der bewährten Träger muss das Kultusministerium hier genauer hinschauen“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.

Eine Große Anfrage der GRÜNEN hatte ergeben, dass die Höhe des Schulgeldes einer Privatschule nur bei deren Gründung geprüft wird. Spätere Erhöhungen muss die Schule selbst anzeigen. „Die Schulen müssen auch im laufenden Betrieb regelmäßig geprüft werden. Es deutet sich an, dass sich zwei Arten von Privatschulen entwickeln: Solche, die durch besondere pädagogische Konzepte eine sinnvolle Ergänzung zu staatlichen Schulen darstellen und solche, die lediglich durch ein extrem hohes Schulgeld auffallen und dadurch dem Sonderungsverbot diametral gegenüber stehen. Sie führen zu einer reinen Selektion einer reichen Klientel von der Gesellschaft. Dieser Entwicklung muss das Kultusministerium Einhalt gebieten.“

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