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20.02.2019

Überarbeitung des Landesaktionsplanes zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention: Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent umsetzen

Die GRÜNEN im Landtag sehen die Istanbul-Konvention des Europarates als wichtigen Maßstab für alle Schritte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. „Die Umsetzung der Istanbul-Konvention verlangt eine Vielzahl an Schritten in den Bereichen Prävention, Intervention, Schutz und Sanktionen, mit denen sich derzeit viele Experten und Akteure auf Bundes- und Länder und kommunaler Ebene befassen“, erklärt Silvia Brünnel, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Debatte des Landtages zu diesem Thema. „Wir brauchen eine Gesamtstrategie, koordiniertes Vorgehen, Evaluation und Monitoring. Priorität hat die Prävention und der Schutz besonders vulnerabler Gruppen.“

„Wir haben im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Umsetzung der Istanbul-Konvention vereinbart; das schließt die Weiterentwicklung der vorhandenen Aktionspläne und die Initiierung neuer Maßnahmen mit ein“, erläutert Brünnel.  „Wir befinden uns in einem stetigen Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention und sind uns dieser Verantwortung bewusst. Die Landesregierung hat in den vergangenen fünf Jahren bereits viel bewirkt, gerade im Bereich der Prävention, unter anderem durch die bessere Koordinierung von regionalen Arbeitskreisen und Kommunen. Mit dem Hessischen Sozialbudget haben wir eine verlässliche Finanzierung auch der Organisationen geschaffen, die sich in diesem Bereich engagieren. Wir haben Frauenhäuser, Interventions- und Beratungsstellen gestärkt und werden dies auch weiterhin tun. Wir möchten Trägervereine dabei unterstützen, Wohnraum für stabilisierte Frauen zu finden, damit die Schutzplätze der Frauenhäuser denen zur Verfügung stehen, die sie akut brauchen. Wir wollen es Frauen hessenweit ermöglichen, nach einer Vergewaltigung auch Anzeige eine Beweissicherung vornehmen zu lassen, die als Dokumentation vor Gericht verwendet werden kann. Beweismaterialien und Spuren können in der Schutzambulanz bis zu zehn Jahre sicher aufbewahrt werden. Die medizinische und psychosoziale Versorgung soll landesweit ausgedehnt werden.

„Zum Gewaltschutz gehört auch die Sensibilisierung der Beratungskräfte für Frauen mit Behinderung. Wir benötigen landesweit bedarfsgerechte Beratungs-, Hilfs- und Schutzangebote für Frauen und Mädchen mit spezifischen Problemlagen. Mädchen und Frauen mit Behinderungen, psychischer Erkrankung und Traumatisierung, bei Wohnungslosigkeit oder Migrationshintergrund bedürfen einer stärkeren Sensibilisierung der Fachdienststellen und speziell ausgestattete Schutzmöglichkeiten.“

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