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06.12.2012

Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen

Wohnraumförderungsgesetz: Mietwohnungsbau vor Eigentumsförderung

Nach Ansicht der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bleibt auch nach der zweiten Lesung des Wohnraumförderungsgesetz der Landesregierung festzuhalten, dass dieses Gesetz die Herausforderungen des hessischen Wohnungsmarkts nur unzureichend erfüllt. „Wir haben dem Landtag deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich macht, wie eine moderne, zielgerichtete und sozial verantwortliche Wohnraumförderungspolitik in Hessen aussehen könnte. Unser Gesetzentwurf hat auch bei den Anzuhörenden aus Wohnungswirtschaft und Kommunen deutliche Unterstützung erfahren“, so Karin Müller, Abgeordnete der GRÜNEN.

Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale des GRÜNEN Entwurfs sind: „Wir konzentrieren die staatliche Förderung auf den echten Mangelbereich, den Mietwohnungsbau. Angesichts der sehr niedrigen Hypothekenzinsen und der begrenzten zur Verfügung stehenden Mittel gibt es gegenwärtig keinen Grund, Wohneigentum besonders zu fördern wie die Landesregierung das will.“ Gleichzeitig unterstütze der GRÜNE Entwurf die Kommunen bei der Vergabe von Grundstücken für selbstgenutztes Wohneigentum im Wege des Erbbaurechts. DIE GRÜNEN sehen außerdem eine Vereinfachung der Einkommensermittlung der Wohnberechtigten vor: „Wir wollen, dass künftig nur noch die Summe des zu versteuernden Jahreseinkommens der Haushaltsangehörigen die Grundlage bildet, was den Betroffenen zusätzliche Transparenz gewährt.“ Angesichts des Mangels an Sozialwohnungen wollen DIE GRÜNEN den Kreis der Wohnberechtigten nicht so weit fassen wie die Landesregierung. „Je größer die Zahl derer, die sich um eine Sozialwohnung bewerben können, desto klarer wird, wer am Ende durch das Raster fällt: Diejenigen Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen und Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt. Das wollen wir nicht“, so Müller. Bereits mit den im GRÜNEN-Gesetzentwurf benannten Grenzen seien etwa 40 Prozent der hessischen Haushalte berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen.

Überdies sieht der Gesetzentwurf der GRÜNEN die Wiedereinführung der Möglichkeit vor, die Fehlsubventionierungsabgabe zu erheben: „Die Abschaffung der Abgabe im Juni 2011 war ein schwerer Fehler. Den betroffenen Kommunen wurden so die letzten Mittel entzogen, die Ihnen zweckgebunden für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung standen. Wir verschaffen den Kommunen wieder die Möglichkeit, die Fehlbelegungsabgabe zu erheben.“ Abschließend weisen DIE GRÜNEN darauf hin, dass die Landesregierung auch die Bindungsfrist für Sozialwohnungen im Endergebnis nach vorzeitiger Darlehenstilgung von zehn auf fünf Jahre halbieren will: „Kein Gesetzentwurf eines FDP-Ministeriums ohne Grußadresse an das vermeintlich eigene Klientel – in diesem Falle die Wohnungswirtschaft.“

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