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06.10.2011

Landesregierung „verharmlost unverantwortlichen“ Umgang der European Business School mit Steuergeldern

Plenardebatte zur European Business School – Ministerin hat gravierende Mängel der EBS im Umgang mit Steuer-mitteln bestätigt – Land finanziert teilweise laufen Betrieb der EBS

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der von ihr beantragten Plenardebatte zum Umgang mit Steuermitteln an der European Business School (EBS) Wissenschaftsministerin Kühne-Hörmann (CDU) erneut aufgefordert, zu erklären, warum sie der EBS weiter mehrere Millionen an Steuergeldern anvertraut und wie sie sicherstellt, dass nicht weiterhin Steuergelder zweckentfremdet werden, obwohl die EBS gegen alle kaufmännischen Grundregeln verstoße und der Verdacht bestehe, dass weitere Steuergelder an der EBS veruntreut werden. „Die Ministerin selbst hat inzwischen gravierende Mängel im Umgang mit Steuermitteln bei der EBS bestätigt und mitgeteilt, dass die EBS auch im Jahr 2011 weitere 100 000 Euro zweckentfremdet hat. Es kann nicht sein, dass die Landesregierung weiterhin darüber hinwegsieht und weitere Millionenbeträge ohne Kontrolle an die EBS auszahlt.“

„Es gab nicht nur die von der Ministerin bisher genannten ‚Fehlbuchungen bei der buchungstechnischen Abwicklung‘, vielmehr wurden unter anderem Kosten aus dem Jahr 2008 abgerechnet, die Abfindung des Kanzlers bezahlt und die Grundsätze der Sparsamkeit vielfach verletzt. Die Ministerin konnte auch auf mehrfache Nachfrage im Ausschuss nicht stichhaltig erklären, warum zwei Drittel der Gemeinkosten der EBS vom Land bezahlt werden. Das sogenannte Drei-Säulen-Modell aus Business School, Aufbau Law School und Gründung der Universität steht in keinem Verhältnis der tatsächlich anfallenden Kosten. Das Land finanziert dadurch wissentlich weite Teile des regulären Betriebs der EBS“, bilanziert die wissenschaftspolitische Sprecherin, Sarah Sorge.

„Der Umfang der nicht sachgerechten Verwendung der Steuermittel ist gravierend. Die EBS hatte 2009 und 2010 Steuermittel in Höhe von 17 Millionen Euro von der Landesregierung bekommen, insgesamt soll sie 24,7 Millionen Steuermittel für den Aufbau der juristischen Fakultät erhalten. Aus den Prüfberichten zur Verwendung der Steuermittel bei der EBS geht klar hervor, dass es in den Jahren 2009 und 2010 keine Regelung zur Einholung von Angeboten, kein Vier-Augen-Prinzip bei Ausgaben unter 100 000 Euro, keine Gegenzeichnung bei Auftragsvergaben, keine Spesenordnung und auch keine zentrale Erfassung der Rechnungseingänge gab. Zudem wurde bei Kosten über 100 000 Euro gegen die Geschäftsordnung verstoßen und nicht immer wie vorgeschrieben von zwei Geschäftsführern gegengezeichnet. Auch bei Geschäften mit nahestehenden Personen existierten keine Regeln“, zeigt sich Sarah Sorge erschüttert.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass ausgerechnet eine Institution wie die EBS, die sich selbst als Elite-Business-School versteht, derart lax mit Steuergeldern umgeht. Noch schlimmer aber ist, dass die Wissenschaftsministerin weiterhin Steuergeld in Millionenhöhe fließen lässt ohne im Wissenschaftsausschuss erklären zu können, wie sie sicherstellt, dass die Zweckentfremdung zukünftig unterbleibt. Auch in diesem Jahr hat die EBS nach Angaben der Ministerin weitere 100 000 Euro zweckentfremdet, bei einem Auszahlungsbetrag von 1,5 Millionen Euro und nach den verheerenden Presseberichten. Wir möchten endlich wissen, warum die Ministerin die Vorgänge verharmlost und statt offen zu sagen, dass die EBS Steuermittel teils in dreister Weise zweckentfremdet hat.“

„Es handelt sich hier eben nicht um ‘Fehlbuchungen bei der buchungstechnischen Abwicklung‘, wie es Kühne-Hörmann beschreibt, sondern bei den Vorgängen an der EBS ist zumindest in Teilen von einer bewussten Zweckentfremdung von Steuermitteln auszugehen. So wurde eine Bonuszahlung an den Kanzler aus dem Jahr 2008, eine Abfindung an den Kanzler aus dem Jahr 2009 sowie die Kosten für die Suche nach dem neuen Kanzler aus Steuermitteln gezahlt. Auch wurde der Grundsatz der Sparsamkeit bei einigen Posten in dreister Weise verletzt. All das ist eindeutig nicht mit dem Aufbau der Law School in Verbindung zu bringen und hätte daher nicht mit Steuermitteln finanziert werden dürfen“, unterstreicht Sarah Sorge.

„Die Ministerin konnte bisher auch auf Nachfrage nicht erklären, warum die EBS als private Hochschule auch einen Großteil ihres regulären Betriebs aus Steuermitteln finanzieren kann, in dem anders als in den Förderbescheiden vereinbart, 67 Prozent der Overheadkosten der EBS vom Land bezahlt werden. Denn die EBS rechnet nicht nur den Aufbau der Law School ab, sondern auch die Anerkennung als Universität. Dies ist erklärungsbedürftig. Zum einen ist die Anerkennung als Universität quasi ein formaler Akt und verursacht auf keinen Fall Kosten, die mit dem Aufbau Fachbereichs verglichen werden können. Zum anderen widerspricht dieses Abrechnungsverfahren den Vereinbarungen zur Unterstützung der EBS, denn diese beziehen sich allein auf den Aufbau der Law School. Dass ein Drittel der Overheadkosten auf die Universitätsgründung angesetzt werden legt den Verdacht nahe, dass hier wissentlich eine Quersubventionierung des laufenden Betriebs der EBS erfolgt.“

„Ich fordere die Ministerin erneut auf, dass sie keine Mittel an die EBS mehr fließen lässt, solange sie nicht zu 100 Prozent sicher sein kann, dass die Mängel im internen Kontrollsystem der EBS abgestellt sind. Und sie soll endlich politisch erklären, warum sie den Universitätsaufbau entgegen der Vereinbarungen einfach mitfinanziert und aus welchen Gründen sie bei der dreisten Zweckentfremdung der Steuermittel an der EBS derart auf Durchzug schaltet.“