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25.03.2010

Landesregierung kämpft gegen das Nachtflugverbot

Revision zum Nachtflugverbot: Warum verschweigt Landesregierung Begründung?

Die tatsächlichen Gründe der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Plenardebatte des Hessischen Landtags erfahren. In dieser Woche  läuft die vom Bundesverwaltungsgericht gesetzte Frist zur Vorlage der Begründung der Revision des Landes ab, da die sie um eine Woche verlängert wurde. Bislang herrscht bei der CDU/FDP-Landesregierung Schweigen. „Wenn die Behauptung der Landesregierung zutrifft, und es möglichst rasch um abschließende Rechtssicherheit geht, dann müsste die Revisionsbegründung sinngemäß eine Bestätigung des Kasseler Urteils begehren. Wir befürchten, das Gegenteil ist der Fall“, sagt der flughafenpolitische Sprecher der GRÜNEN, Frank Kaufmann.

„Wir GRÜNE glauben nicht, dass bei der Regierung sich so etwas wie späte Einsicht breit gemacht haben könnte. Die Einsicht nämlich, dass es grob unanständig ist, vor Gericht zu ziehen, um sein eigenes, wiederholt bekräftigtes Versprechen brechen zu dürfen. Deshalb liegt der Grund für die Schweigsamkeit der Regierung wohl  eher in der Absicht, ihren Betrug an der Öffentlichkeit und besonders an den Menschen, die rund um den Flughafen leben und nachts gern schlafen wollen, so lange wie möglich zu verschleiern. Es ist ja auch nicht so einfach zu begründen, dass man ein Urteil des höchsten hessischen Verwaltungsgerichts angreift, gerade weil es von der Regierung verlangt, ihr gegebenes Versprechen einhalten zu müssen. Es ist wohl eher so, dass CDU und FDP ihr Versprechen des Nachtflugverbots nie ernsthaft einhalten sollten, und ein solches Verhalten nennt man gemeinhin Betrug.“

Zudem lasse sich die Landesregierung von einem Anwalt vertreten, der von Anfang an rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des Nachtsflugverbots äußerte. „Ein ausgewiesener Gegner des Nachtflugverbots wird engagiert, um vor Gericht diejenigen zu vertreten, die einst das Nachtflugverbot hoch und heilig versprochen haben. Da braucht man über die wahren Absichten der Regierung nicht weiter zu spekulieren, die politische Betrugshandlung wird erkennbar vorsätzlich begangen.“