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13.04.2011

Hessisches Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum

Wohnraumförderung – GRÜNER Gesetzentwurf: Fehlbelegungsabgabe erhalten

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der heutigen Plenardebatte um die Wohnraumförderung für ihren Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fehlbelegungsabgabe geworben. Damit soll die Erhebung der Abgabe auch nach dem 30. Juni sichergestellt werden.

„Die Landesregierung will den Kommunen erneut ein bewährtes Instrument aus der Hand schlagen obwohl Minister Posch ihnen das im letzten Dezember noch ausdrücklich zugesagt hat. Das ist kommunalfeindlich und entspricht auch nicht den Fakten vor Ort. CDU und FDP missachten mit ihrem Vorgehen die Interessen all jener Städte, in denen Wohnungsnot herrscht“, kritisiert der wohnungsbaupolitische Sprecher der GRÜNEN, Kai Klose.

DIE GRÜNEN verweisen darauf, dass laut Wohnraumförderungsgesetz Fehlförderungen vermieden oder ausgeglichen werden müssen. Deshalb werde die Fehlbelegungsabgabe erhoben. „Mieter, die in geförderten Wohnungen leben und deren Einkommen erheblich über die Einkommensgrenze gestiegen ist, leisten mit der Abgabe einen Beitrag, der in neue Sozialwohnungen investiert wird. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass dies zügig weiterhin sichergestellt werden kann“, unterstreicht Kai Klose.