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25.03.2010

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht - 2. Lesung

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften: Erfolg der Vernunft

„Der heutige Tag ist für meine Fraktion ein Freudentag. Endlich wird wahr, wofür wir so lange gekämpft haben: Die eingetragenen Lebenspartnerschaften homosexueller Menschen werden endlich, endlich mit der Ehe gleichgestellt. Aus unserer Sicht wurde das auch höchste Zeit.  Die Gleichstellung ist ein Erfolg der Vernunft und vor allem eine gute Nachricht für die betroffenen Menschen“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens, in der heutigen Landtagsdebatte.

„Unseren ersten Gesetzentwurf zur Gleichstellung haben wir am 9. Mai 2007 vorgelegt. Dieser wurde von der CDU vollständig und von der FDP hinsichtlich der beamtenrechtlichen Gleichstellung bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe abgelehnt. Den zweiten Gesetzentwurf haben wir am 10. April 2008 eingebracht. Im Ausschuss wurde der Entwurf von der CDU abgelehnt, die FDP enthielt sich kraftvoll der Stimme. In dieser Wahlperiode haben wir wiederum als erste einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Gleichstellung umsetzen sollte. Wenn jetzt im Ergebnis mit großer Mehrheit beschlossen wird, was wir immer wieder beantragt haben, ist das ein großartiger Erfolg der GRÜNEN.“

„Mit unserem Änderungsantrag geben wir Ihnen die Gelegenheit, einen guten Gesetzentwurf noch fast perfekt zu machen. Die Rückwirkung der Regelungen ist – so das Ergebnis der Anhörung – nach unserer Auffassung rechtlich geboten und sollte daher vom Gesetzgeber auch vollzogen werden.“

„Liebe unter den Menschen ist immer etwas Wunderbares. Das hängt nicht davon ab, ob die Liebenden das gleiche Geschlecht oder unterschiedliche Geschlechter haben. Der Staat sollte sich nicht als Schiedsrichter aufspielen, welche Liebe die richtige und welche die falsche ist, sondern er sollte alle gleichermaßen anerkennen und akzeptieren. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine auf Liebe gegründete und grundsätzlich auf Dauer angelegte Lebens-, Beistands- und Schicksalsgemeinschaft, eben wie die Ehe auch. In  beiden Fällen werden die gleichen Pflichten begründet und es ist aus unserer Sicht nur konsequent, dann auch die gleichen Rechte einzuräumen.“

„Wir haben nicht die Illusion, dass mit unserer heutigen Beschlussfassung die Diskriminierung von homosexuellen Menschen vollständig beseitigt werden kann. Aber es ist ein weiterer Schritt von der Diskriminierung, über die rechtliche Gleichstellung zu mehr gesellschaftlicher Akzeptanz. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass auch in Deutschland die Diskriminierung von Schwulen und Lesben eine unselige Tradition hat. Noch 1957 – vor 53 Jahren – urteilte das Bundesverfassungsgericht: „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz“. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern blieben damit auch weiterhin strafbar, die NS-Fassung des § 175 StGB blieb weiterhin in Kraft. Erst 1969 wurde die Strafandrohung entschärft, 1994 schließlich ganz abgeschafft. Das Ende der strafrechtlichen Diskriminierung ist also gerade erst 16 Jahre her. Jahrzehntelang wurde Homosexualität als psychische Störung behandelt, einige Unbelehrbare vertreten das noch heute. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde durch Bundesgesetz in 2001 eingeführt. Und jetzt endlich auch die Gleichstellung in Hessen. Im Kampf der Betroffenen gegen ihre tägliche Diskriminierung, gegen ein Leben im Verborgenen, sind das alles wichtige Erfolge, denen hoffentlich weitere folgen werden.“

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