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30.08.2012

Gleiche Liebe, gleiche Steuer – Schluss mit der Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften – GRÜNE: Gleiche Liebe – gleiche Steuer

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert eine Gleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren – auch im Steuerrecht. „Solange das Ehegatten-Splitting in der bestehenden Form existiert, ist es auch eingetragenen Lebenspartnerschaften zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass jede Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften ungerechtfertigt ist, wenn es keinen hinreichenden Sachgrund für eine Unterscheidung im Vergleich zur Ehe gibt“, so Kai Klose, lesben- und schwulenpolitische Sprecher der GRÜNEN.

DIE GRÜNEN fordern darüber hinaus, das Steuerrecht zu reformieren und das Ehegattensplitting weiterzuentwickeln. Dazu Klose: „Das Ehegattensplitting ist ein Relikt der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts und setzt falsche steuerliche Anreize, weil es nicht in erster Linie Kindern zu Gute kommt. Das bestehende Ehegattensplitting fördert die wohlhabende Ein-Verdiener-Ehe im besonderen Maße – auch das ist ein falscher Anreiz. Deshalb wollen wir GRÜNE eine Weiterentwicklung, die sich klar am Vorhandensein von Kindern orientiert. Und zwar ganz egal, ob sie in einer klassischen oder einer Patchwork-Familie leben, ganz egal, ob sie mit einem alleinerziehenden Elternteil oder z.B. bei einem lesbischen oder schwulen Paar aufwachsen.“

DIE GRÜNEN erinnern daran, dass die aktuelle Debatte durch den Aufruf von CDU-Bundestagsabge- ordneten inklusive der Familienministerin Schröderangestoßen wurde, die es ‚beschämend‘ finden, sich in Fragen der Gleichstellung immer wieder von Gerichten korrigieren lassen zu müssen. „Gerade vor der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Gleichstellungsfragen ist eine geradezu irrationale Angst beim CDU-Fraktionsvorsitzenden Dr. Wagner auszumachen, wenn er sagt, das Gericht höhle nach und nach den Wesensgehalt des Artikels 6 GG aus. Glücklicherweise ist es das Bundesverfassungsgericht, das in diesem Land das Grundgesetz auslegt und nicht Herr Dr. Wagner. Aber für jemanden, der so gerne den ‚Verfassungspatriotismus‘ im Munde führt, ist das schon eine bemerkenswerte Haltung.“

„Wir fordern von der FDP, in dieser Frage endlich aufzuhören nach Berlin oder auf die CDU zu zeigen. Wer sich so aus dem Fenster lehnt wie Justizminister Hahn (FDP), der muss auch liefern. Wo bleiben die Initiativen aus dem Justizministerium? Es liegt in Hahns Macht und Zuständigkeit, die rückwirkende Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe zum August 2001 in Hessen endlich umzusetzen. Es ist zu befürchten, dass seine Worte wieder einmal reines Blendwerk, pure Schaumschlägerei ein Jahr vor den Wahlen im Bund und in Hessen sind.“

 


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