Inhalt

21.06.2017

Gesetz zur Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes

Hessisches Wohnungsaufsichtsgeset: Wir müssen um jede Wohnung kämpfen – und den Kommunen helfen

Die GRÜNEN im Landtag freuen sich, dass Kommunen die Möglichkeit bekommen, per Satzung weiter gegen die Zweckentfremdung  von Wohnraum als Ferienwohnung vorzugehen. „Ein von den hessischen Regierungsfraktionen eingebrachtes Gesetz wurde heute vom Landtag beschlossen. Das Landesgesetz wurde nötig, weil diese Möglichkeit für die Kommunen durch eine Änderung der Bundesgesetzgebung sonst entfallen wäre“, erklärt Martina Feldmayer, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Bezahlbarer Wohnraum ist gerade in den Ballungsräumen Mangelware. Wir müssen um jede Wohnung kämpfen. Daher müssen Kommunen dagegen vorgehen können, wenn Wohnungen dem Markt dadurch entzogen werden, dass sie dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet werden.“

„Bisher ist beispielsweise die Frankfurter Bauaufsicht gegen die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung vorgegangen. In den letzten Jahren konnten sie damit bis zu 1300 Wohnungen, die als Ferienwohnung zweckentfremdet wurden, durch Kontrollen und Handeln zurückgewinnen“, erläutert Feldmayer. „Durch die Bauplanrechtsnovelle des Bundes wären Ferienwohnungen in nahezu allen Baugebieten zulässig geworden. Die Zahlen der Wohnungen für Feriengäste würden damit sicher steigen, denn es rechnet sich natürlich, eine Wohnung für 100 Euro oder mehr am Tag zu vermieten. Damit würde sich die Lage am Wohnungsmarkt in den Ballungsraum-Städten aber noch weiter anspannen. Und das wollen wir nicht.“

„Mit dem Gesetz sind wir schnell und pragmatisch den Wünschen der Kommunen in Hessen entgegengekommen. Das hat auch die Anhörung zu unserem Gesetzentwurf bestätigt. Denn es ist nicht nur notwendig neuen Wohnraum zu schaffen und die Mieten einzudämmen, sondern auch, bestehenden Wohnraum zu erhalten. Wohnen darf kein Luxus sein.“

Kontakt

Zum Thema