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06.12.2012

Ersetzung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Besoldung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer

GRÜNE: Gesetzesentwurf Professorenbesoldung ist ein Rückschritt

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert das Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung, ohne Not das System der Professorenbesoldung umzukrempeln. „Das Bundesverfassungsgericht hat das Prinzip dieser Besoldungsform nicht grundsätzlich in Frage gestellt, die Leistungsstufen sind verfassungskonform und benötigen keine Änderung. Eine Erhöhung des Grundgehaltes ist also folgerichtig, aber die faktische Abschaffung der Leistungsbezüge ist mit dem Urteil nicht zu begründen. Wir sind der Meinung, dass Leistungsbezüge auch weiterhin einen wesentlichen Anteil in der Besoldung der Professoren haben sollten. Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt große Teile der leistungsbezogenen Vergütung wieder abzuschaffen und ohne Not dieses System der Professorenbesoldung auf den Kopf zu stellen. Im Kern sieht der vorliegende Gesetzentwurf aber genau das vor: Es wird das verschmälert, was an Leistungsbezügen möglich ist, zugunsten sogenannter Erfahrungsstufen“, so Daniel May, hochschulpolitischer Sprecher der GRÜNEN. Der schwarz-gelbe Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen zur Neuregelung der Professorenbesoldung war am heutigen Dienstag Thema im Landtag.

Für die GRÜNEN ist die Möglichkeit, wesentliche leistungsbezogene Zuschläge gewähren zu können, ein wirksames Instrument der Hochschulen herausragende Leistungen zu honorieren. Dazu May: „Daher ist es unverständlich, wieso das Ministerium jetzt vorschlägt, dieses Instrument in weiten Teilen abzuschaffen. Im Grunde wird damit das alte Dienstalterprinzip wiedereingeführt, umbenannt in Erfahrungsstufen. Das ist aber völlig kontraproduktiv zum Leistungsgedanken in der Besoldung.“

„Bei der Anhörung wurde deutlich, dass unsere Ansicht von vielen Universitäten und Hochschulen geteilt wird. Wenn wir die Autonomie der Hochschulen ernstnehmen, muss es auch die Möglichkeit für sie geben, solche Leistungszulagen mit ihren Professoren zu vereinbaren. Wir GRÜNE haben daher einen alternativen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser berücksichtigt einerseits die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, das Grundgehalt anzuheben und er ermöglicht trotzdem noch Leistungszulagen. Dies ist der richtige Weg, die Hochschulen wettbewerbsfähig zu halten und die Autonomie der Hochschulen zu wahren.“

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