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09.12.2009

Änderung des TUD-Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften

3. Lesung des Hochschulgesetzes: Landesregierung schaltet bei Kritik auf Durchzug

„Bedauernswert ist, dass die Wissenschaftsministerin sich der Kritik am Hochschulgesetz überhaupt nicht stellt. Die Koalition scheint den berechtigten Unmut an den Hochschulen nicht wahrnehmen zu wollen und schaltet bei Kritik einfach auf Durchzug“, so die wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sarah Sorge, in der heutigen Plenardebatte zur 3. Lesung des Hochschulgesetzes (HHG).

„Insbesondere der Plan der Landesregierung, den Hochschulrat von einem Beratungs- zu einem Entscheidungsgremium zu machen, wird in den Hochschulen nahezu einhellig abgelehnt. Und dies aus gutem Grund: Gerade in einer autonomen Hochschule müssen die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam ausgehandelt, fortentwickelt und entschieden werden. Die Ausweitung der Macht der Hochschulräte aber schürt das Misstrauen in den Hochschulen.“

„Der Regierung schwebt bei ihrem Modell von autonomen Hochschulen vor, dass sie wie Unternehmen geführt werden sollen. Der Hochschulrat soll dabei die Rolle des Aufsichtsrates einnehmen. Hochschulen funktionieren aber nicht wie Unternehmen – und das ist auch gut so. Eine Hochschule ist ein Ort, an dem alle an Wissenschaft und Forschung Beteiligten ein Mitspracherecht haben sollten. Das genau braucht Wissenschaft, um nach vorne – oder auch mal um die Ecke – denken zu können. Eine Hochschule, deren Entwicklung alleine von einer Handvoll Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern geleitet und von im wesentlich wirtschaftlich orientierten Menschen kontrolliert wird, verliert an Ideen, an Neugier, an Kreativität. Und deshalb sagen wir GRÜNE seit Jahren: Ja zur Autonomie – aber nur im Einklang mit einem Mehr an hochschulinterner Demokratie. Die Landesregierung missversteht Autonomie leider immer wieder als Verweigerung der Übernahme von Verantwortung.“

„Falsch und verantwortungslos ist daher auch die weitere Schwächung des Senats. Diese Regelung belastet die Zusammenarbeit im Senat zwischen der Hochschulleitung und den restlichen Senatsmitgliedern. Sie schürt Misstrauen. Und sie wird daher nicht dazu führen, dass die Entscheidungen besser getroffen werden – sie werden allenfalls schneller getroffen.“

„Leider wird auch die Mitbestimmung der Studierenden wieder eingeschränkt. Das wird aber unter dem Deckmäntelchen der Autonomie versteckt. Die Organe der Studierendenschaft sollen sich in Zukunft nennen können, wie sie wollen. Das ist nicht nötig und nicht sinnvoll. Die einzige Erklärung für diese Regelung ist: Die Landesregierung will so die einheitliche Interessenvertretung der Studierenden zerschlagen. Gerade die Proteste in den letzten Wochen zeigen doch, wie nötig eine starke und gut funktionierende Interessenvertretung der Studierenden ist.“

„Sehr ärgerlich ist, dass die Landesregierung wieder sämtliche Kritik ignoriert und sich nicht einmal für Kompromisse offen zeigt. Wiederholt wurde aus den Hochschulen und auch von mir gefordert, wenigstens auf die massive Ausweitung der Befugnisse der Hochschulräte an den Hochschulen zu verzichten oder diese Ausweitung wenigstens den Hochschulen freizustellen. Gerade weil sich alle Beteiligten der Anhörung des Hessischen Hochschulgesetzes so einig sind und den Machtzuwachs der Hochschulräte ablehnen, wären Landesregierung und Koalitionsfraktionen gut beraten, dies ernst zu nehmen.“