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14.07.2022

Änderung des Hessischen Schulgesetzes

Schwerpunkt der Gesetznovelle ist die Förderung des Ganztagsausbaus. Die Schulträger gewinnen neue Möglichkeiten, zusammen mit dem Land gezielt den steigenden Bedarfen der Eltern im Bereich der ganztägigen Betreuung nachzukommen und das Angebot vor Ort zu steuern. Darüber hinaus schaffen wir mit dem neuen Gesetz einen weiteren Baustein, um den Übergang zwischen Schule und Beruf zu verbessern. Während der Pandemie hat sich hier ein neuer Bedarf gezeigt, denn viele junge Menschen sind in den vergangenen zwei Jahren nach der Schule weder in Ausbildung, Studium noch andere Qualifizierungsangebote gestartet. Deswegen regeln wir, dass Schulen zukünftig die Daten derjenigen Schulabgänger*innen ohne eine Anschlussbeschäftigung an die Arbeitsagentur geben dürfen. Denn wir wollen nicht nur keine Schülerin und keinen Schüler ohne Abschluss, sondern auch niemanden ohne Anschlussperspektive zurücklassen.

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