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06.03.2014

Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 - 1. Lesung

Krankenhausgesetz – Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit für die Krankenhäuser

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht im schwarz-grünen Krankenhausgesetz einen wichtigen Beitrag für eine optimale Gesundheitsvorsorge und die Stärkung des Gesundheitsstandorts Hessen. „Wir bauen mit der Pauschalisierung der Krankenhausförderung bürokratische Hürden ab und bieten den Krankenhäusern somit Planungssicherheit und eigene Gestaltungsspielräume“, erklärt Marcus Bocklet, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN. Vor Ort könne am besten entschieden werden, welche Maßnahmen notwendig seien. Dies komme am Ende auch den Patienten zugute, die in modern ausgestatteten Krankenhäusern betreut werden.

Das Gesetz regle vor allem die Investitionsförderung, die das Land an die Krankenhäuser auszahlt, um eine moderne Ausstattung sicherzustellen. Dazu Bocklet: „Wir werden auch die Förderung baulicher Maßnahmen nach einer Übergangsfrist bis 2016 von einem projektgebundenen Zuschuss auf eine Pauschalförderung umstellen. Die Krankenhäuser können so selbst entscheiden, was sie brauchen und haben die notwendige, finanzielle Planungssicherheit.“

Das Land Hessen wird ab 2016 250 Millionen Euro für Investitionen in Krankenhäuser bereitstellen. „Das ist eine stabile Grundlage für eine gute Gesundheitsinfrastruktur.“

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