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09.07.2014

Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen

Staatliche Anerkennung von Kindheitspädagogen: Studienangebot ergänzt berufliche Bildung

Die Landtagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bringen eine Gesetzesänderung im sogenannten Sozialarbeiteranerkennungsgesetz in den Landtag ein, durch die Absolventinnen und Absolventen von kindheitspädagogischen Studiengängen zukünftig auch in Hessen die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagoginnen und -pädagogen erhalten. „Die staatliche Anerkennung schafft Studieninteressierten und Arbeitgebern Klarheit über Qualifikation und Einordnung des Studiengangs“, betont der hochschulpolitische Sprecher GRÜNEN, Daniel May. „Sie eröffnet in Hessen ausgebildeten Kindheitspädagoginnen und -pädagogen zudem die Möglichkeit, in anderen Bundeländern, die ebenfalls die staatliche Anerkennung eingeführt haben, zu arbeiten.“

DIE GRÜNEN betonen, dass das neue Studienangebot nicht die klassische Erzieherausbildung ersetzen solle. „Berufliche und akademische Ausbildung sind für uns gleichwertig. Das Studienangebot ergänzt das Bildungsangebot in diesem Bereich.“

Mit der Gesetzesänderung folgt Hessen den Empfehlungen der Jugend- und Familienministerkonferenz, die für eine bundeseinheitliche Bezeichnung von Kindheitspädagoginnen und -pädagogen plädiert, sowie dem gemeinsamen Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2010.

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