Abschließende Beratung des Schulgesetzes im Landtag: Kein Aufbruch, bundesweit rückständig, Verstoß gegen UN-Behindertenrechtskonvention
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in der dritten Lesung den von Kultusministerin Henzler (FDP) vorgelegten Entwurf für das neue Schulgesetz sowie die Änderungsanträge von CDU und FDP scharf kritisiert. „Das Henzler’sche Schulgesetz ermöglicht keinen Aufbruch für Hessens Schulen, es ist in der Frage der Schulorganisation bundesweit rückständig und verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Mit ihren Änderungsanträgen der letzten Tage haben die Koalitionsfraktionen sogar noch weniger gemeinsames Lernen in der Mittelstufenschule und noch weniger Inklusion in das Gesetz geschrieben“, so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.
Neue Schule statt Mittelstufenschule
„Anstatt wie viele andere Bundesländer das hessische Schulsystem in Richtung eines Zwei-Säulen-Modells reformieren, belässt es Frau Henzler mit der Mittelstufenschule bei einem neuen Türschild für die Haupt- und Realschulen. Mit einem Änderungsantrag haben CDU und FDP selbst diese Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen auf die Klassen 5 und 6 beschränkt und damit gegenüber dem Entwurf des Gesetzes eine weitere Verschlechterung auf den Weg gebracht. Schwarz-Gelb führt Hessen mit seinem ideologischen Festhalten an einem strikt gegliederten Schulsystem Hessen bundesweit in eine Sackgasse, denn die Entwicklung hin zu einem Zwei-Säulen-Modell erfolgt in den anderen Bundesländern unabhängig von den dortigen Koalitionen. Vor allem aber ignoriert Henzler den Wunsch vieler Eltern nach echtem längerem gemeinsamem Lernen. Unsere Alternative für eine Neue Schule liegt auf dem Tisch.“
Inklusion
„In der vorliegenden Form verstößt das Gesetz eindeutig gegen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Anstatt endlich die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in die Regelschulen voranzutreiben, legt Schwarz-Gelb mit diesem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen eine Mogelpackung vor. Zwar gibt es einige textliche Änderungen, jedoch bleibt der Ressourcenvorbehalt, de facto wird der Elternwille auch weiter mit Füßen getreten. Auch bei diesem Thema wurde durch einen schwarz-gelben Änderungsantrag der ursprüngliche Entwurf weiter verschlechtert. Auch pädagogisch soll jetzt künftig das Staatliche Schulamt das letzte Wort haben. Es ist unstrittig, dass die Schaffung eines inklusiven Schulsystems nicht von heute auf morgen gelingen kann. Allerdings braucht es verbindliche Umsetzungsschritte und klare Ziele. Beides fehlt im Entwurf für das neue Schulgesetz. Auch hier haben wir mit einem konkreten Änderungsantrag aufgezeigt, wie es anders gehen könnte.“
Selbständige Schule
„Anstatt ihr Versprechen einer 105-prozentigen Lehrerversorgung einzulösen, will Kultusministerin Henzler die selbständigen Schulen vorerst mit 101 Prozent abspeisen. Selbständige Schulen brauchen jedoch weitgehende pädagogische Freiheiten und ein zusätzliches Budget, über das sie entscheiden können und das Spielraum für Neues eröffnet. Ohne dies wird sich die Begeisterung in den Schulgemeinden und auch bei den kommunalen Schulträgern über die Möglichkeit eines Mehr an Selbstständigkeit in Grenzen halten. In Manier ihrer Amtsvorgängerin Karin Wolff ignoriert Frau Henzler aber auch fast jede Anregung aus der Anhörung. So hat der Städte- und der Landkreistag in der Landtagsanhörung eindringlich darauf hingewiesen, dass die Kommunen eine aktivere Rolle in der Schulpolitik spielen können und sollten als bislang im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen. Leider hat die Regierungskoalition auch diese Forderung in nicht aufgegriffen.“