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10.05.2022

3. Lesung Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes und anderer schulrechtlicher Vorschriften

Mit der nun verabschiedeten Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes werden umfangreiche inhaltliche und strukturelle Verbesserungen vorgesehen, die die Aus-, Weiter- und Fortbildung der hessischen Lehrkräfte zeitgemäß weiterentwickeln. Aktuelle Themen wie Ganztag, Inklusion, Medienbildung und Digitalisierung, berufliche Orientierung, sozialpädagogische Förderung und Integration sind zukünftig verbindlicher Bestandteil aller drei Phasen der Lehrkräftebildung. Damit wird sichergestellt, dass die Lehrkräfte den veränderten Anforderungen an Schule entsprechend ausgebildet sind.

Um den Praxisbezug des Studiums zu erhöhen, werden zudem sowohl ein Grundpraktikum in der ersten Studienhälfte als auch ein Praxissemester in der zweiten Studienhälfte für alle Studierenden vorgesehen. So werden die Lehramtsstudierenden frühzeitig und intensiv auf ihre Tätigkeit als Lehrkraft vorbereitet. Die Einrichtung ständiger Kooperationskonferenzen an Universitäten mit Vertreter*innen von Ausbildungsschulen, Studienseminaren, Zentren der Lehrkräftebildung und der Hessischen Lehrkräfteakademie soll eine engere Zusammenarbeit zur Organisation der Praxisphasen im Studium gewährleisten. Die Einführung eines phasenübergreifenden digitalen Portfolios dient der fortlaufenden Dokumentation und Reflexion der eigenen Kompetenzentwicklung der Studierenden und Lehrkräfte und somit einer kontinuierlichen Professionalisierung im Sinne des lebenslangen Lernens. Es unterstützt zudem die Verknüpfung der neuen Querschnittsthemen über die drei Phasen der Lehrkräftebildung hinweg.

Die Ausschussanhörung hat gezeigt, dass sowohl die inhaltliche Modernisierung mit der Ver-ankerung von Querschnittsthemen, als auch die strukturellen Verbesserungen durch die Einführung des Praxissemesters für alle Studierenden, die engere Verzahnung der Ausbildungsphasen und die Einführung des fortlaufenden Portfolios breite Zustimmung finden. Gleichzeitig wurden zahlreiche Verbesserungsvorschläge der Anzuhörenden in die Gesetzesnovelle aufgenommen und beispielsweise die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durch die Reduzierung der Zahl der bewerteten Module von acht auf sieben verringert, wodurch der bewertungsfreie Teil des Referendariats nochmals gesteigert wurde.

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