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25.07.2022

Verzögerungstaktik und Erpressungsversuche beenden

Rhön und Asklepios müssen endlich Verantwortung übernehmen

Die vor einem Monat erfolgte einseitige Kündigung des Zukunftspapiers von 2017 durch die Rhön AG stellt einen unverantwortlichen Umgang mit Beschäftigten, Patient*innen und damit der Zukunft des UKGMs und der Gesundheitsversorgung in Mittelhessen insgesamt dar. Die Kündigung ist ohne Not erfolgt – die ursprüngliche Kündigungsfrist vom 30.06.2022 hätte bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden können. Auch ein Abschluss der Anschlussvereinbarung wäre rechtzeitig möglich gewesen, wenn Rhön und Asklepios nicht Gesprächsangebote des Landes abgelehnt und so die Verhandlungen künstlich hinausgezögert hätten. Die Äußerung von Herrn Höftberger, die einseitige Kündigung des Zukunftspapiers biete einen größeren Freiraum für gute Verhandlungen, ist an Zynismus nicht zu überbieten und ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, die um ihren Arbeitsplatz fürchten. Dieser offensichtliche Versuch, auf dem Rücken der Beschäftigten Druck auf das Land auszuüben, ist entschieden abzulehnen. Die Landesregierung wird alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Erpressungsversuchen von Rhön und Asklepios entgegenzutreten.

Eine Anschlussvereinbarung zum Zukunftspapier von 2017 auf Basis des Letter of Intent ist weiterhin erforderlich, um dringend notwendige Investitionen in medizinische Geräte und Gebäude zu tätigen und so die Gesundheitsversorgung am UKGM zu sichern. Dass die private Mehrheitseigentümerin seit der Übernahme des UKGM keine Investitionen aus eigenen Mitteln getätigt hat, sondern dem UKGM lediglich rückzahl- und zinspflichte Kredite gewährt hat, die selbst erwirtschaftet werden mussten, ist aufs Schärfste zu verurteilen. Zudem wurden Investitions- und Bauprojekte angehalten, zu deren Realisie-rung sich Rhön im Zukunftspapier von 2017 bis 2024 verpflichtet hatte. Damit setzen Rhön und Asklepios nicht nur die Zukunft des UKGM aufs Spiel, sondern riskieren zu-dem Vertragsstrafen, wenn durch eine weitere Blockade der Anschlussvereinbarung keine Fristverlängerung gewährt werden kann.

Rhön und Asklepios sind nun aufgefordert, auf der Grundlage der Anfang des Jahres mit dem Land getroffenen Vereinbarung an den Verhandlungstisch zurückzukehren und Verantwortung für das UKGM, seine Beschäftigten sowie Patient*innen zu übernehmen. Mit Abschluss der Anschlussvereinbarung würden dem UKGM für die nächsten 10 Jahre echte Investitionsmittel des Landes in Höhe von knapp einer halben Milliarde Euro zur Verfügung stehen, ohne dass das Land gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Laut einer jüngst veröffentlichten Resolution der Klinikdirektorinnen und –direktoren am UKGM würde dies „eine wichtige Perspektive für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg für den laufenden Betrieb und die innovative Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Mittelhessen“ bieten.

Das Land verfolgt weiterhin das Ziel, mit einer Anschlussvereinbarung eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung, der Bedingungen für Forschung und Lehre sowie der Arbeitsbedingungen zu unterstützen sowie Sicherheiten für die Beschäftigten zu erhalten. Gleichzeitig kann eine Einigung zur Anschlussvereinbarung nur im Rahmen der im Letter of Intent getroffenen Absichtserklärungen erfolgen – das Land lässt sich von Rhön und Asklepios nicht erpressen!

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