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16.12.2022

Tempo beim Ganztagsausbau an Grundschulen

Novelle des Hessischen Schulgesetzes

 

Die Novelle des Hessischen Schulgesetzes, die im Dezemberplenum in dritter Lesung beraten und verabschiedet wurde, zielt insbesondere auf die Beschleunigung des Ganztagsausbaus an Grundschulen. Denn ganztägige Bildung und Betreuung ermöglichen eine bessere individuelle Förderung der Schüler*innen und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der Schulgesetznovelle erhalten die Schulträger deshalb neue Möglichkeiten, das auf GRÜNE Initiative bereits 2014 geschaffene Landesprogramm „Pakt für den Ganztag“ (früher Pakt für den Nachmittag) im Schulentwicklungsplan zu verankern. Mit Blick auf den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung, der ab 2026 für alle Kinder im Grundschulalter gilt, können die Träger damit den Ausbau vor Ort gezielt steuern und vorantreiben.  

Weitere Bausteine der Gesetzesnovelle sind die Umsetzung des Koalitionsvorhabens, einen durchgängigen Politikunterricht an weiterführenden Schulen zu etablieren, sowie die Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Beruf, indem die Daten von Schulabgänger*innen ohne Anschlussperspektive an die Arbeitsagentur weitergegeben werden. Mit diesen Maßnahmen werden die Demokratiebildung und die Chancengerechtigkeit an den Schulen gestärkt.

Auf Anregungen aus der Ausschussanhörung hin wurde der Personenkreis zur Datenweitergabe in einem Änderungsantrag sogar noch ausgedehnt und beinhaltet nun auch Schüler*innen mit Fachhochschulreife. Darüber hinaus wurden auf Grundlage der Anhörung der Förderanspruch von Schüler*innen mit Teilleistungsstörung konkretisiert sowie Verfahrensvereinfachungen für die Arbeit der Eltern- und Schülervertretungen vorgenommen. Damit wird das Hessische Schulgesetz in zahlreichen Punkten modernisiert.


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