Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Sie zu gewährleisten ist Aufgabe des Staates. Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist ein Versuch, dieser Aufgabe Rechnung zu tragen.
Jenseits von Abwägungsfragen im Detail, welche die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit betreffen, geht er im Großen und Ganzen in die richtige Richtung. Dass angesichts konkreter Bedrohungsszenarien unsere Synagogen besser geschützt werden und deswegen auch die rechtlichen Möglichkeiten zum Einsatz von Videokameras ausgeweitet werden müssen, liegt auf der Hand.
Wie auch bei der Überwachung sonstiger gefährlicher Orte und gefährdeter Objekte muss aber immer auch die Frage in den Blick genommen werden, ob der intendierte Abschreckungseffekt von Überwachungskameras im öffentlichen Raum tatsächlich existiert, oder ob nicht die Ermöglichung der Strafverfolgung der vorrangige Effekt solcher Einrichtungen ist.
Deswegen ist es richtig, dass der Betrieb von Kameras im öffentlichen Raum anhand von Lagebildern laufend evaluiert wird. Nur eine gewissenhafte Handhabung dieser Evaluierungspflicht trägt dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger, von staatlicher Überwachung nach Möglichkeit verschont zu bleiben, Rechnung.
Besonders wichtig ist schließlich, dass der Einsatz von Videotechnik in ein Gesamtkonzept eingebunden wird, welches auch städtebauliche Maßnahmen beinhaltet. Städtebauliche Konzepte haben dabei grundsätzlich Vorrang vor polizeilichen Maßnahmen. Hierfür bedarf es der Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Zivilgesellschaft vor Ort, zum Beispiel Sportvereinen, freiwilligen Feuerwehren und Präventionsräten. Ihnen kommt die Aufgabe zu, sogenannte Angsträume zu identifizieren und wirksam zu „entschärfen“.
Denn in einer offenen Gesellschaft darf es nicht sein, dass Teile des öffentlichen Raums von Teilen der Bevölkerung gemieden werden. Der Schulterschluss von staatlicher Polizei und kommunalen Behörden und Einrichtungen zeigt sich auch in der Möglichkeit, Waffenverbotszonen in den Städten und Gemeinden einzurichten. Dass mit dem Gesetzesvorhaben nunmehr die Möglichkeit geschaffen wird, die Einhaltung solcher Verbote zu kontrollieren, ist konsequent und deshalb ebenfalls zu begrüßen. Dass sich alle Bürgerinnen und Bürgern im öffentlichen Raum angstfrei bewegen können, muss unser aller Anliegen sein.