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06.04.2022

Rechtsanspruch Ganztag

Umsetzung des Rechtsanspruchs Ganztag erfordert gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen

Die Umsetzung eines umfassenden Ganztagsangebots für Schüler*innen im Grundschulalter ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung von Bildungs- und Chancengerechtigkeit sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Darum ist es wichtig, dass sich der Bund im vergangenen Jahr zu seiner Mitverantwortung bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe bekannt und das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter verabschiedet hat. Bedauerlich ist, dass der Bund nicht zu einem Automatismus im Sinne einer hälftigen Teilung der laufenden Kosten unter Berücksichtigung einer Dynamisierung bereit war. Dies führt zu einer Mehrbelastung bei Ländern und Kommunen.

 

In Hessen gibt es bereits seit dem Schuljahr 2015/2016 mit dem Pakt für den Nachmittag beziehungswiese Ganztag ein Angebot des Landes, um zusammen mit den Kommunen ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot an Grundschulen an fünf Tagen in der Woche von 7.30 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Unter anderem durch dieses Landesprogramm stehen im Schuljahr 2021/2022 an den hessischen Grundschulen bereits 78.307 Plätze für eine Ganztagsbetreuung für mindestens acht Stunden am Tag an fünf Tagen die Woche zur Verfügung. Somit ist das Land schon auf einem guten Weg, gemeinsam mit den Kommunen den auf Bundesebene vereinbarten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in Hessen umzusetzen – auch wenn die Bedarfe schnell wachsen und es weiterhin großer Anstrengungen bedarf, um für alle Schüler*innen, die das wünschen, einen Betreuungsplatz anbieten zu können.

 

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