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25.07.2022

Novelle des Hessischen Schulgesetzes

Stärkung des Ganztagsausbaus und des Übergangs von Schule in den Beruf

Nachdem die Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes bereits im Frühjahr im Landtag verabschiedet wurde, wurde nun die Novelle des Hessischen Schulgesetzes in erster Lesung beraten. Schwerpunkt der Gesetznovelle ist u.a die Förderung des Ganztagsausbaus. Die Schulträger gewinnen neue Möglichkeiten, zusammen mit dem Land gezielt den steigenden Bedarfen der Eltern im Bereich der ganztägigen Betreuung nach-zukommen und das Angebot vor Ort über den Schulentwicklungsplan zu steuern.
Mit dem neuen Gesetz wird auch ein weiterer Baustein geschaffen, um den Übergang zwischen Schule und Beruf zu verbessern. Leider hat sich hier während der Pandemie ein neuer Bedarf gezeigt, denn viele junge Menschen sind in den vergangenen zwei Jahren nach der Schule weder in Ausbildung, Studium noch andere Qualifizierungsangebote gestartet. Deswegen wird geregelt, dass Schulen zukünftig die Daten derjenigen Schulabgänger*innen ohne eine Anschlussbeschäftigung an die Arbeitsagentur geben dürfen. Denn das Ziel der Landesregierung ist nicht nur keine Schülerin und keinen Schüler ohne Abschluss, sondern auch niemanden ohne Anschlussperspektive zurück-zulassen.
Darüber hinaus wird mit der Gesetzesnovelle das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, einen durchgängigen Politikunterricht an weiterführenden Schulen zu schaffen. Neben dem schrittweisen Ausbau des Fachs Politik und Wirtschaft in der Sekundarstufe 1 muss hierfür im Schulgesetz eine Belegverpflichtung für die gymnasiale Ober-stufe verankert werden, die in der Q2 lediglich durch das Fach Erdkunde ersetzt werden kann. Das Kerncurriculum Erdkunde wurde im Gegenzug überarbeitet und um wichtige Politikanteile angereichert. Mit dieser Maßnahme soll die Demokratiebildung an den Schulen gestärkt werden.
Eine weitere für viele Familien wichtige Reform ist, dass es bei der Schulwahl der weiterführenden Schule zukünftig eine Geschwisterkindregelung geben wird. Indem familiäre Gründe in den Katalog der vorrangig zu berücksichtigen Kriterien für die Aufnahme an eine weiterführenden Schule aufgenommen werden, soll es zukünftig seltener vor-kommen, dass Geschwisterkinder trotz gleicher Schulform unterschiedliche Schulen besuchen müssen – so soll die organisatorische Belastung für Familien mit mehreren Kindern gemindert und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden.


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