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27.04.2022

Neue Förderrichtlinie der HessenFilm und Medien fördert die nachhaltige Transformation der Filmbranche in Hessen

Die Reduktion klimaschädlicher CO2-Emmissionen ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Auch Kunst und Kultur muss bei dieser gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung mitwirken. Insbesondere in der Filmwirtschaft fallen erhebliche CO2-Emissionen an. Mit eigenen Standards für nachhaltige Filmproduktion hat sich in der Branche jedoch schon mehr getan, als in anderen Wirtschaftsbereichen.

Mit der überarbeiteten Förderrichtlinie der HessenFilm und Medien setzt das Land Hessen nun zusätzliche Anreize für eine ressourcenschonendere Arbeitsweise in der hessischen Filmproduktion: Der erforderliche Hessen-Effekt (Betrag der Fördersumme, der in Hessen ausgegeben wer-den muss) wird bei Filmen mit Produktionskosten von über 1,5 Millionen Euro von 150 Prozent auf 125 Prozent gesenkt. Unnötige Umzüge von Dreharbeiten werden so vermindert, eine grünere Filmproduktion gefördert. Ökologische Mindeststandards sind zudem seit 1. Januar 2022 verpflichtend.

Neben der Filmproduktion ist auch der Kinobetrieb mit einem hohen energetischen Aufwand und Ressourcenverbrauch verbunden, der im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung reduziert bzw. nachhaltiger gestaltet werden muss. Deswegen fördert das Land die Anstrengungen hessischer Kinos in diesem Bereich seit 2016 mit dem bundesweit einmaligen Preis für Nachhaltiges Kino. Darüber hinaus erhalten seit 2019 Referenzkinos professionelle Unterstützung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsfragen in der gesamten Wertschöpfungskette des Kinobetriebs und können so als Best-Practice-Beispiele für andere Kinos dienen.


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