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13.02.2023

Mehr Geld für die hessischen Musikschulen

Gemeinsame Initiative zur langfristigen Stärkung und Weiterentwicklung der Hessischen Musikschullandschaft

 

Musikschulen sind ein essenzieller Bestandteil der hessischen Kultur- und Bildungslandschaft. Sie sind Orte der Persönlichkeitsentwicklung und Kreativität, des Aufeinanderzugehens und des Miteinanders. Die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und SPD im Hessischen Landtag haben deswegen eine gemeinsame Initiative gestartet, um die Musikschulen in Hessen finanziell besser aufzustellen und damit den Zugang zur musikalischen Bildung in Hessen zu stärken. Hierfür haben die Fraktionen einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Landeshaushalt 2023/2024 eingebracht, mit dem die jährlichen Landeszuschüsse für die hessischen Musikschulen in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils 600.000 Euro von derzeit 3,2 Millionen Euro auf 4,4 Millionen Euro aufwachsen sollen.

Auf dieser Basis wird die grüne Kunstministerin Angela Dorn Gespräche mit den Kommunen und dem Musikschulverband über die langfristige weitere Entwicklung der Musikschulen führen. Es besteht bereits ein guter Austausch an einem Runden Tisch, um gemeinsam die Musikschulen in eine gute Zukunft zu führen. Erste Ideen über ein mögliches neues Modell und seine Finanzierung sind ausgetauscht.

Das Land will den Kommunen mit dem Haushaltsantrag die Hand reichen, um die Gespräche zu intensivieren. Sofern sich die Kommunen in angemessener Weise an einer Steigerung der Musikschulfinanzierung beteiligen, stellt das Land in Aussicht, die Landeszuschüsse auch in den darauffolgenden acht Jahren in jährlichen Schritten von 600.000 Euro auf schließlich 9,2 Millionen Euro im Jahr 2032 weiter zu steigern. Damit würde Hessen bei der landesseitigen Musikschulfinanzierung langfristig in die Spitzengruppe der Bundesländer aufschließen. Zudem soll eine neue Förderrichtlinie erarbeitet werden, die auch die Kriterien der Mittelzuwendung neu ausrichtet.

Ziel grüner Kulturpolitik ist, allen Menschen in Hessen einen möglichst breiten Zugang zu kultureller Teilhabe zu ermöglichen. Musikschulen kommt hierbei durch ihr großes Angebot im Bereich der musikalischen Früherziehung, der Breitenförderung im Instrumental- und Gesangsunterricht, aber auch als Konzert- und Veranstaltungsstätten eine unverzichtbare Rolle zu. Deswegen wird mit dem Haushaltsantrag ein starkes Zeichen gesendet: Die hessische Musikschullandschaft erhält eine klare Entwicklungsperspektive für die kommenden zehn Jahre – mit einer erheblichen Steigerung der finanziellen Mittel und dem Ziel einer nachhaltigen Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihrer so wichtigen Arbeit.

 

Hintergrund:

Der Betrieb von Musikschulen ist eine Aufgabe der Kommunen, bei der das Land sie mit Haushaltsmitteln unterstützt. In Hessen ist über die Jahre eine sowohl organisatorisch als auch finanziell sehr zerklüftete Musikschullandschaft entstanden, in der die Anteile der Finanzierung einzelner Schulen durch Kommunen, Land und Elternbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen.


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