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27.10.2021

Land sichert Berufsschulstandorte in ganz Hessen

Die duale Berufsausbildung ist einer der Stärken Deutschlands und Hessens. Es ist kein Zufall, dass in unserem Land die Jugendarbeitslosigkeit im europäischen Vergleich niedrig und die Qualität unserer Berufsausbildung hoch ist. Hierzu leisten unsere beruflichen Schulen einen wesentlichen Beitrag.

Schon seit Jahren sinkt jedoch die Zahl der Auszubildenden und damit die Lehrkräftestellenzuweisung an den hessischen Berufsschulen stark. Dadurch werden immer mehr kleinere Fachklassen in ländlichen Gebieten an Schulen in größeren Städten abgegeben und der Bestand der Berufsschulen in ländlichen Regionen gefährdet. Wir GRÜNEN sind überzeugt, dass es wichtig ist, diesem Trend entgegenzuwirken und wohnort- und betriebsnahe Ausbildungsmöglichkeiten auch im ländlichen Raum zu erhalten, einen qualitativ hochwertigen Unterricht an den beruflichen Schulen auf Dauer zu gewährleisten und Planungssicherheit für Ausbildungsbetriebe und Schulen zu schaffen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung nun ein Programm zur sukzessiven Neuausrichtung und Sicherung aller hessischen Berufsschulstandorte beschlossen. Das ist eine gute Nachricht sowohl für die Schulstandorte als auch die lokale Wirtschaft und die Auszubildenden in Hessen.

Programm zum Erhalt von Fachklassenstandorten

In einem ersten Schritt wird ab dem Schuljahr 2021/2022 die Mindestklassengröße von bisher 15 Auszubildenden je Stufe schrittweise auf 12 im ersten, 9 im zweiten, 8 im dritten und 5 im vierten Ausbildungsjahr abgesenkt. Hiermit setzen wir insbesondere ein Zeichen auch für kleinere Standorte im ländlichen Raum. In einem zweiten Schritt erhalten die Berufsschulstandorte dann Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Berufe, entwickeln thematische Schwerpunkte und entwickeln sich dadurch zu spezifischen Kompetenzzentren, an denen für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich langfristig geplant werden kann. Hierdurch werden eine qualitativ hochwertige Lehre und eine Beschulung in Hessen sichergestellt, falls an anderen Schulen wegen Unterschreitung der Mindestklassengröße keine Neuaufnahmen mehr möglich ist. Die Festlegung der Zuständigkeitsbereiche wird im Dialog mit der lokalen Wirtschaft, den Schulträgern und den Berufsschulen erfolgen.

In einer Übergangsphase bis zum Schuljahr 2025/2026 werden die Schulen schrittweise auf die neuen Zuweisungen vorbereitet. Bei einer Unterschreitung der neuen Mindestklassengröße erfolgt bis zu diesem Schuljahr noch kein Aufnahmestopp für die Fachklassen. Erst ab dem Schuljahr 2025/2026 gibt es bei einer zweimaligen Unterschreitung der Mindestklassengröße einen Aufnahmestopp. Durch das neue Konzept werden dabei alle Berufsschulstandorte erhalten und an allen Standorten Kompetenzzentren eingerichtet.

Schul-Info der Landtagsfraktion zum Schuljahr 2021/22 als pdf herunterladen

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