Inhalt

21.02.2023

Individuelle Förderung im Fokus

Schule darf kein Kind zurücklassen

 

Die Landesregierung hat mit ihrer Schulpolitik faktisch Schulfrieden geschaffen. Nicht mehr der Streit um die richtige Schulform, sondern die individuelle Förderung jede*r Schüler*in steht im Vordergrund der hessischen Bildungspolitik.

Denn es ist ein lang überwundener Irrglaube, dass es homogene Lerngruppen gebe und allen Schüler*innen alle Unterrichtsinhalte im Gleichschritt unterrichtet werden könnten. Binnendifferenzierung und Individualisierung sind Grundsätze GRÜNER Bildungspolitik. Vorrangiges Ziel ist dabei, den Bildungserfolg vom sozioökonomischen Hintergrund zu entkoppeln. Wir wollen Chancengleichheit für alle Schüler*innen und kein Kind zurücklassen. Das Landesprogramm „die besten Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen“ setzt genau hier an und nimmt die Schulen und Schüler*innen in den Blick, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Im Rahmen der 2018 eingeführten unterrichtsbegleitenden sozialpädagogischen Unterstützung (UBUS) stehen den hessischen Schulen inzwischen 980 Stellen Schulsozialarbeit zur Verfügung. Darüber hinaus können nach dem Beschluss des Doppelhaushalts 2023/2024 rund 150 weitere Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen werden, die den Schulen ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 zur Verfügung stehen werden. Dabei kommt diese Maßnahme Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen zugute: Grundschulen, die zum Beispiel durch die Inklusion besonders gefordert sind oder eine hohe Schülerzahl aufweisen, und alle weiterführenden Schulen mit dem Bildungsgang Haupt- und Realschule erhalten spätestens zum Schuljahresstart 2023/2024 mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft.

Mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 stehen inzwischen zudem 50 Stellen für Schulgesundheitsfachkräfte zur Verfügung, die vor dem Hintergrund der pandemiebedingten Einschränkungen und damit einhergehenden psychischen, physischen und motorischen Problemen einiger Kinder und Jugendlicher die gesundheitliche Bildung, Aufklärung und Versorgung an Schulen stärken sollen. Auch die Stellen für die Schulpsychologie an den Staatlichen Schulämtern wurden seit 2014 von 93 auf 120 erhöht. Hinzu kommen derzeit 15 Schulpsychologinnen und -psychologen im Rahmen von „Löwenstark – der BildungsKICK“. Seit dem Schuljahr 2020/2021 erhalten darüber hinaus Grundschulen pro 250 Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der festen Zuweisung einer Förderschullehrkraft in das Kollegium. Mit einem Pilotprojekt wird derzeit an 18 weiterführenden Schulen eine mögliche Ausweitung der Maßnahme erprobt.

Mit der sozialindizierten Lehrkräftezuweisung werden darüber hinaus gezielt die Schulen gestärkt, die aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft besonders gefordert sind. Sie erhalten zusätzliche Lehrkräfteressourcen im Umfang von derzeit 650 Stellen.

Diese Maßnahmen zeigen Erfolg: Der Anteil derjenigen Schüler*innen, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Laut Bildungsmonitor 2022 erzielte Hessen mit 4,3 Prozent die geringste Schulabbrecherquote aller Bundesländer.

Klar ist aber auch, dass weiterhin viel zu tun bleibt. Deswegen gilt es, diesen durch GRÜNE Regierungsbeteiligung eingeschlagenen Kurs verstärkt fortzuführen: Mit dem Ausbau von multiprofessionellen Teams, mit einer prioritären Ressourcenausstattung für die Schulen mit den größten Herausforderungen, mit mehr Freiheit für die Schulen, innovative pädagogische Konzepte zu verfolgen und einer stärkeren wissenschaftlichen Begleitung von bildungspolitischen Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit.


Weiterführende Informationen:

Kontakt

Zum Thema