Die Corona-Pandemie hat unser alle Leben auf den Kopf gestellt – umso mehr haben wir uns Ende November über die Nachricht gefreut, dass die Entwicklung einiger Impfstoffe abgeschlossen ist. Eine weitere gute Nachricht: Die Impfstoffe haben wahrscheinlich eine sehr hohe Wirksamkeit. Sobald sie in der EU zugelassen sind, kann auch in Hessen mit dem Impfen begonnen werden. Obwohl noch nicht ganz klar ist, wann es so weit sein wird, wird in Hessen bereits alles vorbereitet. So kann sofort mit dem Impfen begonnen werden, wenn der Impfstoff bereitsteht. Der Bund besorgt den Impfstoff während die Länder für die Durchführung der Impfungen zuständig sind. Die landesweite Koordination der Impfungen übernimmt die gemeinsame Task-Force Impfkoordination des Ministeriums für Soziales und Integration und des Innenministeriums. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten werden Impfzentren vorbereitet, die – sobald der Impfstoff zugelassen ist – mit der Arbeit beginnen können. Unterstützt werden diese Zentren von mobilen Impfteams. In den hessischen Impfzentren sollen pro Tag und Impfzentrum 1 000 Personen geimpft werden, die Impfzentren arbeiten jeden Tag – auch sonn- und feiertags – von 7:00 bis 22:00, um so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich zu impfen. Die Gesundheitsministerkonferenz geht davon aus, dass wir eine Impfquote von 60% der Bevölkerung erreichen müssen, um Corona wirksam unter Kontrolle zu bekommen. Es müssen daher 3,8 Millionen hessische Bürger*innen geimpft werden. Da für einen wirksamen Schutz wahrscheinlich zwei Mal geimpft werden muss, braucht es insgesamt 7,6 Millionen Impfungen. Wenn die Impfzentren wie geplant arbeiten, könnte das bis September 2021 gelingen.
Selbstverständlich können nicht alle Hess*innen gleichzeitig geimpft werden, es muss daher priorisiert werden, welche Gruppen zuerst geimpft werden sollen, weil sie durch eine SARS-COV-2 Infektion besonders gefährdet wären. Hier wird Hessen sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission orientieren. Diese empfiehlt die Priorisierung von Bewohner*innen von Senioren- und Altenpflegeheimen, Menschen über 80 Jahren und Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko oder in engem Kontakt zu Risikogruppen.