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06.05.2026

Gegen schwarz-rote Mangelverwaltung: GRÜNER Gesetzentwurf zur Gewinnung zusätzlicher Lehrkräfte

Hessens Schulen ächzen unter dem Lehrkräftemangel, was Überlastungsanzeigen und Resolutionen aus der Schulpraxis immer wieder zeigen. Doch trotz Ankündigungen aus dem Wahlkampf, unter anderem 12.000 neue Lehrkräftestellen zu schaffen, begnügen sich CDU und SPD mit Mangelverwaltung und Schönfärberei. Wir GRÜNEN wollen der schwarz-roten Arbeitsverweigerung nicht länger zuschauen und haben deswegen einen Gesetzentwurf mit sechs konkreten Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel vorgelegt, der letzte Woche in erster Lesung im Landtag beraten wurde. Wir wollen mit dem Gesetz attraktive neue Wege in den Lehrkräfteberuf schaffen, neue Zielgruppen für ein Lehramtsstudium und den Quereinstieg in Mangelbereichen gewinnen und auch kurzfristige Kompensation für Schulen schaffen, die vom Lehrkräftemangel betroffen sind.

 

Neue Wege der Lehrkräfteausbildung gehen – weitere Zielgruppen erreichen

Insbesondere im Lehramt für Haupt- und Realschulen, für berufliche Schulen und für Förderpädagogik fehlen in Hessen viele Lehrkräfte. Darüber hinaus gibt es Fächer, insbesondere im MINT-Bereich oder im Fach Musik, in denen über alle Lehrämter hinweg ein extremer Mangel herrscht. Dabei geht der Mangel im Gegensatz zu früher nicht auf fehlende Studienplätze zurück. Im Gegenteil: Die Nachfrage nach Studienplätzen ist seit Jahren rückläufig. So ist die Zahl der Studienanfänger*innen im Haupt- und Realschullehramt zwischen 2014 und 2024 um fast 50 Prozent gesunken, im Lehramt für berufliche Schulen um gut 30 Prozent. Bei diesen Lehrämtern und Fächern braucht es neue Ideen und Wege, um junge Menschen für den Beruf als Lehrkraft zu begeistern und zu gewinnen.

Deswegen wollen wir mit Modellversuchen für ein duales vergütetes Lehramtsstudium und Quereinstiegs-Masterstudiengänge (Q-Master) attraktive Alternativen schaffen, um neue Zielgruppen für diese Mangelbereiche zu gewinnen. So erreichen wir Personen, die bisher aufgrund der mangelnden Vergütung oder des geringen Praxisbezugs vor einem Studium zurückschrecken, oder Studierende, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt ihres Fachstudiums für den Weg in den Lehrkräfteberuf interessieren. Durch die Öffnung des Q-Masters für Bachelorabsolvent*innen von staatlich anerkannten Musikakademien gehen wir auch gezielt die große schulformübergreifende Mangellage im Fach Musik an. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, NRW, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin nutzen diese neuen Wege der Lehrkräfteausbildung bereits. Hier darf Hessen nicht den Anschluss verlieren.

 

Neue Zugänge für HAW-Absolvent*innen und beruflich Qualifizierte

Trotz gravierenden Lehrkräftemangels schließt das Land ohne erkennbaren Grund bestimmte Personengruppen vom Zugang zum Lehramtsstudium und den verschiedenen Quereinstiegsprogrammen aus. Das wollen wir ändern, indem wir alle Lehramtsstudiengänge öffnen für Personen mit mittlerem Schulabschluss und einer Berufsausbildung, die mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossen wurde. Das ist für gestufte Studiengänge (Bachelor-Master-System) bereits seit Jahren geübte und erfolgreiche Praxis.

Zudem sollen die verschiedenen Quereinstiegsmaßnahmen des Landes auch für Personen mit einem nicht-universitären Hochschulabschluss, zum Beispiel der Hochschulen für angewandte Wissenschaft, geöffnet werden. Wir können es uns in der aktuellen Lage nicht leisten, auf diese Personengruppen zu verzichten. Nicht zuletzt ist diese Öffnung für uns GRÜNE ein Gebot der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sowie der Gleichwertigkeit der verschiedenen akademischen Abschlüsse.

 

Sommerferienarbeitslosigkeit von Referendar*innen beenden – unbesetzte Stellen an Schulen finanziell kompensieren

Auch dass Lehrkräfte, die ihren Vorbereitungsdienst zum 31. Juli eines Jahres abschließen, danach vom Land in die Sommerferienarbeitslosigkeit entlassen werden, ist nicht nachvollziehbar und zeugt von mangelnder Wertschätzung. Stattdessen wollen wir unsere frisch ausgebildeten Lehrkräfte auch in den Sommerferien zwischen Beendigung des Referendariats und Einstieg in den Lehrkräfteberuf weiterbezahlen. Darüber hinaus wollen wir die Mangellage an Hessens Schulen kurzfristig dadurch abmildern, dass nicht besetzte Stellen den Schulen in Form von Geldmitteln vom Land kompensiert werden. Mit dem Geld können die Schulen dann zumindest ihre multiprofessionellen Teams weiterentwickeln, Assistenzkräfte beschäftigen oder Kooperationen mit außerschulischen Akteur*innen eingehen.

 

Hier die sechs Maßnahmen im Kurzüberblick:

  1. Modellversuch für duale Lehramtsstudiengänge für die Mangellehrämter an Haupt- und Realschulen, an beruflichen Schulen und für Förderpädagogik
  2. Modellversuch für Quereinstiegs-Masterstudiengänge für Mangelfächer in den Lehrämtern an Grundschulen, an Haupt- und Realschulen, an Gymnasien und an beruflichen Schulen
  3. Öffnung des Lehramtsstudiums für beruflich Qualifizierte mit mittlerem Schulabschluss und einer mindestens mit der Note 2,5 abgeschlossenen Berufsausbildung
  4. Öffnung der Quereinstiegsmaßnahmen in den Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst für Absolvent*innen mit nicht-universitärem Hochschulabschluss (z.B. von Hochschulen für angewandte Wissenschaften)
  5. Sommerferienarbeitslosigkeit beenden: Unmittelbare Weiterbeschäftigung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nach erfolgreicher Staatsexamensprüfung
  6. Kompensationszahlung des Landes für unbesetzte Lehrkräftestellen an Schulen

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