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20.12.2021

Gesetzesnovelle modernisiert die Lehrkräftebildung

Mit der Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes vollziehen wir eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Aus- und Fortbildung der hessischen Lehrkräfte. Aktuelle Themen wie Ganztag, Inklusion, Medienbildung und Digitalisierung, berufliche Orientierung und Integration sind künftig verbindlicher Bestandteil aller drei Phasen der Lehrkräftebildung – vom Studium, über den Vorbereitungsdienst bis hin zur Fortbildung. Damit wird sichergestellt, dass die Lehrkräfte den sich verändernden Anforderungen an Schule entsprechend ausgebildet sind. Darüber hinaus werden auch die Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie Demokratiebildung in der Lehrkräfteaus- und fortbildung gestärkt.

Um den Praxisbezug des Studiums zu erhöhen, werden zudem sowohl ein Grundpraktikum in der ersten Studienhälfte als auch ein Praxissemester in der zweiten Studienhälfte für alle Studierenden vorgesehen. So werden die Lehramtsstudierenden frühzeitig und intensiv auf ihre Tätigkeit als Lehrkraft vorbereitet. Die Einrichtung ständiger Kooperationskonferenzen an Universitäten mit Vertreter*innen von Ausbildungsschulen, Studienseminaren, Zentren der Lehrkräftebildung und der hessischen Lehrkräfteakademie soll eine engere Zusammenarbeit zur Organisation der Praxisphasen im Studium gewährleisten.

Die Einführung eines weiteren Studiengangs für das Lehramt an Förderschulen an der Universität Kassel ist darüber hinaus ein wichtiger Bestandteil zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, insbesondere in der Region Nordhessen.


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