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17.12.2025

Geburtshilfe in Gefahr: Hessen muss für seine Hebammen kämpfen

Geburtshilfe ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht – und sogar im Grundgesetz verankert. Artikel 35 (2) GG verpflichtet den Staat, die bestmögliche Versorgung von Schwangeren zu gewährleisten. Das Sozialgesetzbuch V garantiert zudem die freie Wahl des Geburtsortes. Doch diese Rechte drohen in Hessen leerzulaufen. Der Grund? Der neue Hebammenhilfevertrag, der seit dem 1. November gilt und freiberufliche Beleghebammen in eine wirtschaftliche Existenznot treibt. Dieses wichtige Thema haben wir GRÜNE im Dezemberplenum mit unserem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt.

 

Warum der Vertrag Hebammen in die Knie zwingt

Beleghebammen – also freiberufliche Hebammen, die in Kliniken Geburten begleiten – erhalten nach dem neuen Vertrag nur 80 % des Stundensatzes ihrer angestellten Kolleg*innen. Der wichtige Eins-zu-eins-Zuschlag fällt weg, sobald sie parallel zwei Frauen betreuen müssen. Das ist im Klinikalltag üblich, denn Geburten lassen sich nicht planen. Wenn zwei Schwangere gleichzeitig Wehen haben oder eine Komplikation auftritt, arbeiten Hebammen doppelt – und werden zu 30 % oder gar nicht bezahlt.

Das Ergebnis? Hebammen geben auf. In Groß-Umstadt, Hofgeismar, Fritzlar und Limburg haben Belegteams bereits gekündigt oder stehen kurz davor. In Wetzlar mussten Hebammen in Festanstellungen gedrängt werden, um die Grundversorgung überhaupt aufrechtzuerhalten. Auch der Landesverband Hessischer Hebammen warnt: Auch die Nachbesserungen im Hebammenhilfevertrag reichen nicht. Viele Hebammen schaffen es wirtschaftlich nicht mehr – sie hören auf, und damit brechen Versorgung, Sicherheit und Würde für gebärende Frauen weg.

 

Hessen muss handeln – jetzt!

Ja, der Hebammenhilfevertrag wird auf Bundesebene verhandelt. Aber die Betroffenen leben in Hessen – und hier müssen wir handeln. Dass Friedrich Merz in einer TV-Sendung kürzlich bekannte, von diesem Problem „noch nie gehört“ zu haben, zeigt: In Berlin wird die Krise ignoriert. Wir GRÜNE in Hessen nehmen sie ernst. Unser Antrag fordert die schwarz-rote Landesregierung zu konkreten Schritten auf, um die Hebammenversorgung zu sichern, bevor es zu spät ist:

  • Sofortige Einberufung des Runden Tisches Geburtshilfe, um mit Hebammenverbänden, Krankenhäusern und Kommunen eine hessische Lösung zu erarbeiten.
  • Keine Kürzungen im Zukunftsprogramm Geburtshilfe – die geplanten Streichungen der Landesregierung von 500.000 € (20 % des Budgets) im Haushalt 2026 sind unbedingt zurückzunehmen.
  • Mehr Förderung für freiberufliche Hebammen, besonders in strukturschwachen Regionen, und Abbau der Bürokratie, die sie von ihrer eigentlichen Arbeit abhält.
  • Sicherung der Ausbildungskapazitäten: An hessischen Hochschulen bewerben sich doppelt so viele Menschen auf die verfügbaren Plätze in den Hebammenwissenschaften – der Hochschulpakt 2026–2031 könnte diese Situation weiter verschärfen.

Frauenrechte sind keine Verhandlungsmasse

Geburtshilfe ist keine Dienstleistung wie jede andere. Sie ist ein Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung. Sie ist ein Frauenrecht und im Grundgesetz abgesichert. Denn eines ist klar: Wenn Hebammen aufgeben, bleiben Frauen allein. Wege in Kliniken werden länger, Geburten riskanter, und die Würde der Mutterschaft gerät in Gefahr. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir müssen verhindern, dass Hessens Hebammen die Taschen packen.


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